Der bei der Umsetzung der Abschiebung bestehende organisatorische Spielraum erlaubt der Behörde Planungsänderungen aus sachlichen Gründen wie die Umbuchung eines ursprünglich für eine bestimmte Person geplanten Flugs unter Berücksichtigung der verfügbaren Flugkapazitäten und anderweitig vorzunehmender Abschiebungen, sofern innerhalb der bestehenden Überstellungsfrist ein möglichst zeitnaher neuer Abschiebetermin festgelegt wird. In dem
LesenSchlagwort: Abschiebehaft
Abschiebehaft – und die Prüfpflicht des Gerichts
Das nationale Gericht hat von sich aus zu prüfen, ob eine gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen oder einen Asylbewerber erlassene Haftmaßnahme rechtmäßig ist. Aus dem Unionsrecht, insbesondere der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung
LesenIngewahrsamnahme eines ausreisepflichtigen Ausländers – ohne richterliche Anordnung
Für den schwersten Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person, die Freiheitsentziehung, fügt Art. 104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des (förmlichen) Gesetzes aus Art. 104 Abs. 1 GG den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht. Das dient der verstärkten Sicherung
LesenAbschiebung – und die schriftlichen Erklärungen des Zielstaates
Schriftliche Erklärungen des Zielstaats, ohne die der Betroffene nicht abgeschoben werden kann, sind Unterlagen im Sinne des § 62 Abs. 4 Satz 3 AufenthG. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist der Betroffene algerischer Staatsangehöriger. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Asylantrag mit bestandskräftigem Bescheid vom 25.09.2003
LesenDas Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz – und die zwischenzeitliche Erledigung
19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt. Danach besteht nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern der Bürger hat einen Anspruch auf tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle. Mit
LesenAbschiebungshaft – und die durch eine Hochzeit vereitelte Abschiebung
Der Vermutungstatbestand des § 62 Abs. 3a Nr. 5 AufenthG setzt voraus, dass der Ausländer eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall reiste der Betroffene am 15.03.2015 nach Deutschland ein und stellte am 30.03.2015 einen Asylantrag. Das Bundesamt für
LesenAbschiebehaft – und die richterlich angeordnete zu lange Haftdauer
Die Haftgerichte sind auf Grund von Art.20 Abs. 3 und Art. 104 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich und auf Grund von § 26 FamFG einfachrechtlich verpflichtet, das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend zu prüfen. Die Freiheitsgewährleistung
LesenDer Verfahrensbevollmächtigte im Abschiebehaftverfahren – und der Grundsatz des fairen Verfahrens
Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft. Das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf ein faires Verfahren garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen
LesenAbschiebehaft – und die unzulängliche Begründung der beantragten Haftdauer
Ein zulässiger Haftantrag der beteiligten Behörde ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zur zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungs- oder Überstellungsvoraussetzungen, zur Erforderlichkeit der Haft, zur Durchführbarkeit
LesenAbschiebehaft – und das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft
Bedeutung für die Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung hat das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG geforderte Einvernehmen, wenn sich aus dem Haftantrag oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne Weiteres ein laufendes und nicht offensichtlich zustimmungsfreies Ermittlungsverfahren ergibt. Der Haftantrag ist dann im Hinblick auf die von § 417 Abs.
LesenAbschiebehaft – und die nicht übersetzten Anlagen zum Haftantrag
Der Betroffene kann zwar nach Art. 5 Abs. 2 EMRK verlangen, dass ihm die Gründe für seine Verhaftung in einer ihm verständlichen Sprache mitgeteilt werden. Das bedeutet aber nicht, dass ihm neben dem Haftantrag auch alle Unterlagen übersetzt werden müssten, die die beteiligte Behörde ihrem Antrag beigefügt hat. Entscheidend ist,
LesenAbschiebehaft für islamistische Gefährder
Dass sich ein Betroffener gerichtlich gegen eine zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr erlassene Abschiebeanordnung nach § 58a AufenthG wehrt, stellt kein Grund für eine drei Monate überschreitende Abschiebehaft dar. Nach § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG ist die Anordnung
LesenAbschiebehaft, Aufenthaltsgestattung – und die Prüfungskompetenz der Haftgerichte
Die Haftgerichte haben – von Fällen offenkundiger Rechtsverletzung abgesehen im Hinblick auf eine mögliche Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 AsylG die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nicht zu prüfen, Angaben eines Betroffenen mangels Äußerung eines Schutzersuchens i.S.d. § 13 Abs. 1 AsylG nicht als Asylantrag
LesenAbschiebehaft – und der Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage lässig. des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zur zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zur Erforderlichkeit der Haft, zur
LesenAbschiebehaft in der Türkei – und ihre Anrechnung auf eine deutsche Freiheitsstrafe
Eine im Ausland erlittene Abschiebehaft ist auf eine in Deutschland verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen, wenn sie durch die Tat infolge der internationalen Fahndung durch die deutschen Behörden veranlasst gewesen ist. Die Anrechnung gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StGB setzt voraus, dass die im Ausland erfahrene
LesenAbschiebungshaft – und der vom Anhörungstermin nicht benachrichtigte Verfahrensbevollmächtigte
Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen. Erfährt das Gericht während des Anhörungstermins, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss es dafür Sorge tragen, dass dieser von
LesenRücküberstellungshaft – und der übergangene Rechtsanwalt
Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen. Erfährt der Haftrichter während des Anhörungstermins, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser von
LesenAbschiebehaft – und die „verbrauchte“ Abschiebungsandrohung
Eine Abschiebungsandrohung wird nicht durch die tatsächlich erfolgte Abschiebung „verbraucht“, sondern kann nach einer Wiedereinreise wiederum Grundlage einer neuen Abschiebung sein. So fehlte es im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nicht an der als Vollstreckungsvoraussetzung notwendigen Abschiebungsandrohung: Grundlage der Haft war die Abschiebungsandrohung vom 08.03.2011. Diese ist durch die Abschiebung
LesenAbschiebehaft – und der mangelhafte Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenKein Abschiebeverbot für Tunesien
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines tunesischen Staatsangehörigen gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zur Entscheidung angenommen. Das Verwaltungsgericht war unter Hinweis auf eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse von der in früheren Entscheidungen vertretenen Position abgerückt, der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Tunesien stehe ein Abschiebeverbot
LesenRücküberstellungshaft – und der erforderliche Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist wovon auch das Beschwerdegericht ausgeht eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen,
LesenHaftentschädigung für die Abschiebehaft
Der Bundesgerichtshofs hat es abgelehnt, einem rechtswidrig in Abschiebehaft Untergebrachten einen Anspruch auf immaterielle Entschädigung nach Art. 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuzusprechen. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshof betraff die Klage eines afghanischen Staatsangehörigen. Dieser reiste zusammen mit seiner Frau und seiner damals 1½ jährigen Tochter mit dem Zug
LesenDie erledigte Abschiebehaftsache – und die Rechtsbeschwerde der Behörde
Kraft Gesetzes und ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Zulassung durch das Beschwerdegereicht statthaft ist die Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde nach § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG nur, wenn sie sich gegen einen Beschluss richtet, durch den eine freiheitsentziehende Maßnahme abgelehnt oder zurückgewiesen worden ist. Dazu gehören Entscheidungen nicht, in
LesenZurückweisungshaft – trotz Aufenthaltsrecht?
Die Haftgerichte haben bei der Anordnung von Zurückweisungshaft nicht zu prüfen, ob dem Ausländer aufgrund des Asylgesetzes der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet ist. Bei der von Verfassungs wegen gebotenen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Zurückweisungshaft haben die Haftgerichte von der Entschließung der beteiligten Behörde auszugehen, die Einreiseverweigerung bzw. Zurückweisung durch Abschiebung
LesenRücküberstellungshaft – und die Frage des milderen Mittels
Die Haftanordnung ist nicht deshalb zu beanstanden, weil die Haftrichterin nicht zusätzlich erläutert hat, dass und aus welchen Gründen ein milderes Mittel, mit dem der Zweck der beantragten Haft in ebenso ausreichender Weise erreicht werden kann, nicht zur Verfügung steht. Zwar dürfte in einem solchen Fall nach Art. 28 Abs.
LesenRücküberstellung eines Flüchtlings – Haftantrag und Rücküberstellungsverfügung
Das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung gehört zu den Vollstreckungsvoraussetzungen, die nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG in dem Haftantrag darzulegen sind. Dieser Anforderung genügt ein Haftantrag der beteiligten Behörde, in dem es unter anderem heißt: „Eine entsprechende Zurückschiebungsverfügung wurde ihm [der Betroffene] bereits eröffnet und ausgehändigt.“. Dies
LesenRücküberstellung eines Flüchtlings – und das Eurodac-Register
Die beteiligten Behörden und die Haftgerichte können sich im Grundsatz auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten in dem Eurodac-Register verlassen und insbesondere darauf vertrauen, dass ein als offen ausgewiesenes Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat das Amtsgericht festgestellt, dass der Betroffene den
LesenRücküberstellung eines Flüchtlings – und die Anhörung durch das Beschwerdegericht
Das Beschwerdegericht muss den Betroffenen grundsätzlich nicht erneut anhören, wenn es den unter Anhörung des Betroffenen festgestellten Sachverhalt lediglich einem anderen der gesetzlich festgelegten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer (erheblichen) Fluchtgefahr zuordnen will als das Amtsgericht. Die Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft darf zwar nicht auf einen neuen Haftgrund gestützt werden, ohne
LesenRücküberstellungshaft – wegen des Weiterreise des Flüchtlings in ein anderes Land
Die Vorschrift des § 2 Abs. 15 Satz 2 AufenthG setzt eine Belehrung des Betroffenen darüber, dass er vor Abschluss des Verfahrens im Erstaufnahmestaat nicht in einen anderen Mitgliedstaat reisen darf, nicht voraus. Nach § 2 Abs. 15 Satz 1 i.V.m. Abs. 14 Nr. 1 AufenthG kann ein Anhaltspunkt für
LesenAbschiebehaft – und die Mängel des Anhörungsprotokolls
Eine Rüge des Betroffenen, seine Anhörung durch das Amtsgericht gemäß § 420 FamFG leide an einem schwerwiegenden Mangel, weil das Anhörungsprotokoll keinen Vermerk darüber enthalte, ob die Anhörung und die Bekanntgabe in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung erfolgt seien, ist unbegründet. Das Fehlen dieser Angabe besagt nämlich nur, dass das
LesenAbschiebehaft als einstweilige Anordnung – Beschwerdeentscheidung im Hauptsacheverfahren
Ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ein im Wege der einstweiligen Anordnung ergangener Beschluss des Amtsgerichts, darf das Beschwerdegericht keine Entscheidung in der Hauptsache treffen. Hat das Amtsgericht im einstweiligen Anordnungsverfahren entschieden, wird hierdurch der Gegenstand eines sich anschließenden Rechtsmittelverfahrens festgelegt. Das Beschwerdegericht ist nicht befugt, einen im Wege der einstweiligen Anordnung
LesenAbschiebehaft – und der erforderliche Haftantrag
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenRücküberstellungshaft – und die Fluchtgefahr
Bei der Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 (Dublin-III-Verordnung) kann die Haftanordnung nicht auf § 62 Abs. 3 AufenthG gestützt werden. Im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung dürfen die Mitgliedstaaten nach dessen Art. 28 Abs. 2
LesenAbschiebehaft – und die persönliche Anhörung
Eine Übertragung der Anhörung des Betroffenen gemäß § 420 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG auf ein Mitglied des Beschwerdegerichts scheidet aus, wenn es auf die Glaubwürdigkeit des Betroffenen und nicht nur auf die Glaubhaftigkeit seiner Aussage ankommt. Nach § 68 Abs. 3 Satz 1
LesenAbschiebehaft – und die sofortige Wirksamkeit der Haftanordnung
Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit gemäß § 422 Abs. 2 FamFG muss sich eindeutig und unmissverständlich aus dem Haftanordnungsbeschluss ergeben. Hierfür ist es unerheblich, ob die Anordnung im Tenor enthalten ist oder ob sie sich den Gründen des Beschlusses entnehmen lässt. Entgegen einer in der Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung ist
LesenAbschiebehaft – und der entsorgte Reisepass
Nach § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG ist die Sicherungshaft unzulässig, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann. Zu vertreten hat der Ausländer nicht nur solche Umstände, die für die Behebung des Abschiebungshindernisses
LesenAbschiebehaft – und die Haftfähigkeit
Die Haftfähigkeit des Betroffenen zu prüfen, ist Aufgabe des Haftrichters. Die posttraumatische Belastungsstörung eines Betroffenen kann zwar auch im Verfahren der Freiheitsentziehung Bedeutung erlangen. Uneingeschränkt gilt das aber nur, wenn sie dessen Haftfähigkeit in Frage stellt. Denn diese zu prüfen ist Aufgabe des Haftrichters. Anders liegt es dagegen, wenn Bedenken
LesenAbschiebehaft – und die persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren
Die Aufrechterhaltung der angeordneten Sicherungshaft durch das Beschwerdegericht verletezt die Rechte des Betroffenen nach Art. 104 Abs. 1 GG, wenn dessen zwingend gebotene erneute persönliche Anhörung unterbleibt; es kommt in diesem Fall auch nicht darauf an, ob die Haft in der Sache zu Recht aufrechterhalten worden ist. Das Beschwerdegericht ist
LesenAbschiebehaft – und die fehlende Reisefähigkeit
Ob die fehlende oder eingeschränkte Reisefähigkeit eine Aussetzung der Abschiebung (vgl. etwa § 60a Abs. 2 AufenthG) oder begleitende Maßnahmen erforderlich macht, haben die beteiligte Behörde und die Verwaltungsgerichte zu prüfen. Der Haftrichter hat nach § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur festzustellen, ob die Abschiebung nach den von
LesenAbschiebehaft – Haftantrag und voraussichtliche Haftdauer
Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,
LesenAbschiebehaft – und die fehlerhafte Belehrung nach dem WÜK
Die Haftanordnung des Amtsgerichts ist nicht bereits deshalb rechtswidrig, weil dem Amtsgericht Fehler bei der Belehrung nach Art. 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) unterlaufen sind. Solche Fehler haben nämlich nur dann die Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zur Folge, wenn das Verfahren bei ordnungsgemäßer Belehrung zu einem anderen Ergebnis
LesenEinwände gegen die Anordnung der Abschiebehaft – und der Haftaufhebungsantrag
Der Haftaufhebungsantrag gemäß § 426 Abs. 1 FamFG kann nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen die Anordnung der Haft gestützt werden. Die Haftanordnung ist wegen Defiziten des Haftantrags, Verfahrensfehlern bei der Anordnung der Haft oder Fehlern der Haftanordnung nicht nach § 426 FamFG aufzuheben, wenn die
LesenAbschiebehaft – und die erforderlichen Darlegungen im Haftantrag
Der Haftantrag muss ausreichende Darlegungen zur erforderlichen Haftdauer (§ 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG) enthalten. Dies umfasst auch Angaben zu den einzelnen Schritten zur Vorbereitung der Abschiebung im konkreten Fall und die insoweit jeweils anzusetzenden Zeiträume. Solche Angaben sind unverzichtbar, weil die Haft nach § 62 Abs.
LesenAbschiebehaft, ihre Dauer – und die Zulässigkeit des Haftantrags
Zulässig ist ein Haftantrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG nur, wenn er auch Darlegungen zur erforderlichen Dauer der Freiheitsentziehung enthält. Zwar dürfen die Ausführungen dazu knapp gehalten sein, sie müssen aber die für die richterliche Prüfung des Falls wesentlichen Punkte ansprechen. Fehlt es daran, darf
LesenAbschiebehaft – und die unterlassene Unterrichtung des Konsulats des Heimatlands
Die unterlassene Unterrichtung des Konsulats des Heimatlands des Betroffenen gemäß Art. 36 WÜK führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebehaft. Eine Rechtswidrigkeit der Haftanordnung folgt auch nicht aus einem etwaigen Fehler bei der gebotenen Belehrung – hier – nach Art. 36 WÜK und vergleichbaren Vorschriften bilateraler Abkommen. Richtig ist zwar, dass
LesenAbschiebehaft – und die Begründungspflicht der Ausländerbehörde
Die beteiligte Behörde genügt den Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 FamFG, wenn sie darlegt, weshalb sie die beantragte Sicherungshaft für erforderlich hält. Sie muss nicht zusätzlich erläutern, dass und aus welchen Gründen ein milderes Mittel, mit dem der Zweck der beantragten Haft in ebenso ausreichender
LesenAbschiebehaft per einstweiliger Anordnung – und die Rechtsbeschwerde
Nach § 70 Abs. 4 FamFG findet die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht statt. Dazu gehören auch Entscheidungen im Verfahren über einstweilige Anordnungen in Freiheitsentziehungssachen. Das gilt auch für auf § 62 FamFG gestützte Feststellungsanträge, da der Gesetzgeber mit der Regelung in
LesenTransitaufenthalt – bis zur richterlichen Entscheidung
Sieht die Behörde den Transitaufenthalt eines Ausländers nach Abschluss des Asylverfahrens und vor Ablauf der in § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG normierten 30-Tagesfrist als Freiheitsentziehung an und hält sie deshalb für die weitere Aufrechterhaltung des Aufenthalts eine richterliche Entscheidung für erforderlich, handelt es sich bei dem bis zur
LesenAbschiebehaft – und die umfassende Prüfungspflicht der Gerichte
Die Haftgerichte sind auf Grund von Art.20 Abs. 3 und Art. 104 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich und auf Grund von § 26 FamFG einfachrechtlich verpflichtet, das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend zu prüfen. Die Freiheitsgewährleistung
LesenAbschiebehaft – und der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel
Nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ist ein Ausländer zur Sicherung der Abschiebung in Haft zu nehmen, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und er seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift anzugeben, unter der er erreichbar ist. Der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel begründet in diesem
LesenAbschiebehaft – und die Ausreisepflicht nach unerlaubter Einreise
Der Haftgrund des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG setzt voraus, dass der Ausländer auf Grund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist. Dabei muss die vollziehbare Ausreisepflicht auf der unerlaubten Einreise beruhen. An der Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die vollziehbare Ausreisepflicht fehlt es, wenn der Betroffene
LesenAbschiebehaft – wegen Fluchtgefahr
Im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung dürfen die Mitgliedstaaten nach dessen Art. 28 Abs. 2 eine Person in Haft nehmen, wenn eine erhebliche Fluchtgefahr besteht. Fluchtgefahr ist nach Art. 2 Buchstabe n Dublin-III-Verordnung das Vorliegen von Gründen im Einzelfall, die auf objektiven, gesetzlich festgelegten Kriterien beruhen und zu der Annahme Anlass geben,
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