Ab­schie­bungs­schutz bei einem in­ner­staat­li­chen be­waff­ne­ten Kon­flikt und die in­län­di­sche Flucht­al­ter­na­ti­ve

Für die nach § 60 Abs. 7 Satz 2 Auf­en­thG er­for­der­li­che Ge­fah­ren­pro­gno­se ist bei einem nicht lan­des­wei­ten be­waff­ne­ten Kon­flikt auf den tat­säch­li­chen Ziel­ort des Aus­län­ders bei einer Rück­kehr ab­zu­stel­len. Kommt die Her­kunfts­re­gi­on des Aus­län­ders als Ziel­ort wegen der dem Aus­län­der

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Abschiebung wegen mißlungerer beruflicher Integration und ein effektiver Rechtsschutz

Soll ein hier geborener, volljähriger türkischer Staatsangehöriger wegen einer offensichtlich vollständig fehlgeschlagenen beruflichen Integration in die Türkei abgeschoben werden, ist bereits im Rahmen des gegen die Abschiebungsandrohung eingeleiteten einstweiligen Rechtsschutzes eine gewichtende Gesamtbewertung der gesamten Lebensumstände vorzunehmen. Hierzu gehört auch

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Abschiebung und beabsichtigte Eheschließung

Die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Eheschließungsfreiheit gebietet nur dann die Aussetzung der Abschiebung, wenn die Eheschließung mit einer oder einem deutschen Staatsangehörigen unmittelbar bevorsteht.

Unmittelbar steht die Eheschließung grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von

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Abschiebeschutz für afghanische Flüchtlinge?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Gewährung von Abschiebungsschutz an einen afghanischen Staatsangehörigen wegen drohender Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines bewaffneten Konflikts entschieden. Dieses unionsrechtliche Abschiebungsverbot (Art. 15c der Qualifikationsrichtlinie) ist im August 2007 in

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Kein Abschiebeschutz vor der Ehe

Auch eine angeblich beabsichtigte Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigem führt nicht nicht jedem Fall zu einem Abschiebeschutz, wie jetzt wieder der vom Verwaltungsgericht Göttingen entschiedene Fall eines untergetauchten Brasilianers zeigt.

Der 1986 in Brasilien geborene Antragsteller hält sich seit 1996

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Abschiebungsschutz wegen Bürgerkriegsgefahren

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt mit zwei Urteilen über den subsidiären Schutz bei Bürgerkriegsgefahren nach den Vorgaben der EU-Qualifikationsrichtlinie entschieden. Die Richtlinie sieht für Personen, die nicht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber bei

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