Kein Abschiebungsverbot bei Malariagefahr

Zur Feststellung eines Abschiebungsverbots ist eine Extremgefahr erforderlich. Diese ist bei Kleinkindern, die aus Europa nach Nigeria zurückkehren, allein aufgrund der Malariagefahr nicht gegeben.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall ein

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Kein Abschiebeverbot für Tunesien

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines tunesischen Staatsangehörigen gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zur Entscheidung angenommen. Das Verwaltungsgericht war unter Hinweis auf eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse von der in früheren Entscheidungen vertretenen Position

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Rückholverpflichtung für Sami A.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigt Rückholverpflichtung der Stadt Bochum für den zu Unrecht abgeschobenen Sami A.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Stadt Bochum nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Recht verpflichtet, den von ihr abgeschobenen tunesischen

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