Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Klage eines als islamistischer Gefährder eingestuften türkischen Staatsangehörigen stattgegeben und die gegen ihn vom Land Niedersachsen verfügte Abschiebungsanordnung aufgehoben.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ordnete mit Verfügung vom 5. April 2019 die
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