Verwaltungsgericht Würzburg

Aufhebung einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung – und die Zuständigkeit der Ausländerbehörde

Für das Wiederaufgreifen des Verfahrens mit dem Ziel der isolierten Aufhebung einer bestandskräftigen asylrechtlichen Abschiebungsandrohung und eines mit dieser einhergehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots ist außerhalb eines Asylfolgeverfahrens nicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sondern die Ausländerbehörde sachlich zuständig.

In

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Wiederaufgreifen der asylrechtlichen Abschiebungsandrohung – und die Zuständigkeit der Ausländerbehörde

Für die Bescheidung eines Antrags auf Wiederaufgreifen des Verfahrens mit dem Ziel der isolierten Aufhebung einer in Bestandskraft erwachsenen asylrechtlichen Abschiebungsandrohung und eines ebenfalls bestandskräftigen Einreise- und Aufenthaltsverbots ist außerhalb eines Asylfolgeverfahrens die Ausländerbehörde und nicht das Bundesamt für Migration

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Koran

Ausweisung eines salafistischen Predigers

Der langjährige Iman des Islamischen Kulturzentrums Bremen e.V. kann nach Tunesien ausgewiesen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Revision des Predigers gegen ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen nicht zugelassen.

Der Kläger ist tunesischer Staatsangehöriger und sunnitischer Moslem. Er lebt seit

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Justizzentrum Bremen

Ausweisung eines salafistischen Predigers

Ein salafistischer Prediger des des Islamischen Kulturzentrums Bremen e.V. (IKZ) durfte zu Recht ausgewiesen werden; durch seine Äußerungen, Predigten und Bittgebete hatte er mehrere besonders schwerwiegende Ausweisungsinteressen verwirklicht.

Der klagende Kläger in dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren ist tunesischer

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Abschiebungsanordnung und Abschiebungsandrohung

Abschiebungsanordnung und Abschiebungsandrohung stellen keine teilidentische Vollstreckungsmaßnahmen dar; die Ersetzung einer (rechtswidrigen) Abschiebungsanordnung durch eine Abschiebungsandrohung führt daher zur vollständigen Erledigung der Abschiebungsanordnung.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall die auf § 34a

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