Abschlussgebühren einer Bausparkasse

Eine Klausel über Abschlussgebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs wirksam.

Der Kläger des der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4

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