Reihenhaus

Austausch einer mit Vorbehaltsnießbrauch belasteten Immobilie – und die AfA-Bemessungsgrundlage

Wird eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastete Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise ausgetauscht, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie auf der Grundlage eines zuvor vereinbarten, rahmenbildenden Vertrags wiederum ein Nießbrauch eingeräumt wird, und trägt der Nießbraucher wirtschaftlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Ersatzimmobilie,

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Berlin

Anteilserwerb an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft – und die AfA-Berechtigung

Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen. Bei der Ermittlung der AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Anteilserwerb erhöhen die dem

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Mietwohnungen

Ehegattenunterhalt – und die Vermietungseinkünfte

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die mittels kreditfinanzierter Immobilien erzielt werden, ist bis zur erzielten Miete nicht nur die die Einkünfte bereits steuerrechtlich vermindernde Zins, sondern auch die Tilgungsleistung unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Steuerliche Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden berühren das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen nicht.  Nach der Rechtsprechung des

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Verhandlungstisch

Vermögensverwaltende Personengesellschaft mit zwischenzeitlich gewerblicher Prägung – und die AfA

Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft -hier Gebäude- wegen des Wegfalls der gewerblichen Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die AfA die gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter als fiktive Anschaffungskosten anzusetzen. Zu

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Containerschiff

Von der Tonnagebesteuerung zur Bilanzierung – und der Teilwert als neue AfA-Bemessungsgrundlage – nach Auslaufen der Tonnagebesteuerung

Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ermittelt die

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Schreibtisch

Abschreibung von PC, Notebooks und Programmen

Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf nur noch ein Jahr herabgesetzt. Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe

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Der Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung – und die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Gebäude

Das Finanzgericht darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die unter Verwendung der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen. Die Arbeitshilfe gewährleistet die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells

Die Anwendungsregelung zu § 15b EStG (hier: § 52 Abs. 33a Satz 1 EStG) und die Frage, ob im konkreten Fall die Einkunftsquelle als Steuerstundungsmodell i.S. des § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG einzuordnen ist, sind anleger- bzw. gesellschafterbezogen zu prüfen. Ein Steuerstundungsmodell i.S. von §

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Bundesfinanzhof

Wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung – und die Zuordnung der Anschaffungskosten

Wird der wirtschaftliche Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung -wie im Streitfall- zum Gegenstand eines Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäfts gemacht, ist Erwerber dieses immateriellen Wirtschaftsguts derjenige, der die Anschaffungskosten hierfür trägt oder dem sie steuerrechtlich zuzuordnen sind. Trägt der Neugesellschafter einer Gemeinschaftspraxis, der Inhaber des höchstpersönlichen Statusrechts der Vertragsarztzulassung ist, selbst die Anschaffungskosten

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Der wirtschaftliche Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung – und seine Abschreibbarkeit

Für die Frage der Abnutzbarkeit immaterieller Wirtschaftsgüter kommt es maßgeblich darauf an, ob sich deren Wert in einer bestimmten oder bestimmbaren Zeit erschöpft. Da der Inhaber eine ihm unbefristet erteilte Vertragsarztzulassung, solange er sie innehat, gleichbleibend in Anspruch nehmen und den aus ihr resultierenden wirtschaftlichen Vorteil im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens

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Erwerb von Vertragsarztpraxen – und die Abschreibung des Praxiswerts

Die Übertragung von Vertragsarztpraxen berechtigt den Erwerber nur dann zu Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf einen Praxiswert und das miterworbene Inventar, wenn Erwerbsgegenstand die gesamte Praxis und nicht nur eine Vertragsarztzulassung ist. In den beiden jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfällen hatten die Beteiligten Praxisübernahmeverträge geschlossen, in denen es auch um

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Mittelbare Grundstücksschenkung – und die Abschreibung

Die Regelung des § 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV ist auch im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung anzuwenden. Wird dem Steuerpflichtigen eine der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienende Eigentumswohnung (einschließlich Inventar) im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung zugewendet, kann er mithin nach § 11d Abs. 1 Satz 1

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Windkraftanlagen – wirtschaftliches Eigentum und der Abschreibungsbeginn

Die Anschaffungskosten einer durch Kaufvertrag bzw. Werklieferungsvertrag erworbenen Windkraftanlage können erst ab dem Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abgeschrieben werden. Das wirtschaftliche Eigentum an einer Windkraftanlage geht erst im Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Erwerber/Besteller über. Gemäß § 7 Abs. 2 EStG kann der Gewinn bei Erwerb abnutzbarer beweglicher

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Betriebliche Bebauung des Ehegattengrundstücks – und die doppelte AfA

rrichtet der Unternehmer-Ehegatte mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte -sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Eheleuten getroffen werden- sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils. Dieser Gebäudeteil gehört zu seinem Privatvermögen. Die vom Unternehmer-Ehegatten für die

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Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform 2003 – als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

Die durch die GAP-Reform 2003 eingeführten Zahlungsansprüche sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform 2003 ist jedenfalls am Bilanzstichtag 30.06.2007 typisierend mit zehn Jahren zu schätzen. AfA in gleichen Jahresbeträgen sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG bei Wirtschaftsgütern vorzunehmen, deren Verwendung oder

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Absetzung für Abnutzung von Mietereinbauten

Herstellungskosten für ein Gebäude können nur mit den für dieses Gebäude maßgebenden AfA-Sätzen und nicht nach der mutmaßlichen kürzeren Dauer des Pachtverhältnisses abgesetzt werden, da § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ausdrücklich auf die (voraussichtliche) tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes und nicht auf eine davon ggf. abweichende kürzere Dauer des

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Bauaufwendungen im Sanierungsgebiet – und die Bindungswirkung der gemeindlichen Bescheinigung

Die Bindungswirkung des Grundlagenbescheides gemäß § 7h Abs. 2 EStG erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale. Daher prüft – anders als bisher vom Bundesfinanzhof angenommen – allein die Gemeinde, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden. Keine Bindungswirkung besteht demgegenüber

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Erhöhte Absetzungen im Sanierungsgebiet

Nach § 10f Abs. 1 EStG kann der Steuerpflichtige bei Stellung des Bauantrags vor dem 31.12 2003 (argumentum aus § 52 Abs. 27 Satz 2 EStG) Aufwendungen „an einem eigenen Gebäude“ im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 10 % wie Sonderausgaben

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Berichtigung zu hoher Gebäudeabschreibungen

Die Berichtigung zu hoch vorgenommener und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbarer AfA ist bei Gebäuden im Privatvermögen in der Weise vorzunehmen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungssätze auf die bisherige Bemessungsgrundlage bis zur vollen Absetzung des noch vorhandenen Restbuchwerts angewendet werden. Sind für ein Gebäude in einem Veranlagungszeitraum Sonderabschreibungen vorgenommen worden, bemisst

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Die Kosten der Erbauseinandersetzung – Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

Kosten für die Auseinandersetzung eines Nachlasses können bei zum Nachlass gehörenden vermieteten Grundstücken zu Anschaffungsnebenkosten führen, die im Rahmen von Absetzungen für Abnutzung (AfA) abziehbar sind. Erbauseinandersetzungskosten sind als Anschaffungsnebenkosten i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB im Wege der AfA abziehbar, wenn sie der Überführung der bebauten

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Änderung eines Steuerbescheides wegen geänderter AfA-Bemessungsgrundlagen

Hat das Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der AfA eines vermieteten Gebäudes nachträglich um zuvor unzutreffend von den Herstellungskosten abgezogene, als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu wertende leistungsfreie Darlehensmittel wieder erhöht und die Bescheide für die Jahre nach Auszahlung der Fördermittel entsprechend geändert, darf

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Aufwendungen auf ein im fremden Eigentum stehendes Wirtschaftsgut

Trägt der Steuerpflichtige Kosten zur Herstellung eines im Eigentum seines Ehegatten stehenden Gebäudes, das er zur Erzielung von betrieblichen Einkünften nutzt, sind seine Aufwendungen steuerlich zu aktivieren und nach den für ein Gebäude geltenden Regeln abzuschreiben. Endet die Nutzung des Gebäudes zur Einkunftserzielung durch den Steuerpflichtigen, ergibt sich daraus keine

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Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen

Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar. Der Beginn der Abschreibung ist für jedes Wirtschaftsgut eigenständig zu prüfen. Die Abschreibung der Windkraftanlage kann zwar schon vor deren

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Bundesfinanzhof (BFH)

Abschreibung von Windparks

Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftgütern, die aber einheitlich abzuschreiben sind. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof in München und erstreckte dabei in einem zweiten Urteil zudem gleichzeitig auch noch seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung auf Windkraftfonds. Danach stellen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Windkraftfonds Anschaffungskosten

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Sofort abziehbarer Aufwand bei der Schifffonds-Beteiligung

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines n der Rechtsform einer GmbH Co. KG geführten Schiffsfonds – also insbesondere Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten – sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht sofort abziehbar, sondern in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (Tankschiff bzw. Containerschiff) zu behandeln. Angesichts des

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Bundesfinanzhof (BFH)

Abschreibung für einen betrieblich genutzten Oldtimer

Kann die AfA für einen Jaguar E-Type Baujahr 1973 als Betriebsausgaben abgezogen werden? Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg jedenfalls nicht. Die AfA für den streitgegenständlichen Oldtimer ist für das Finanzgericht Baden-Württemberg nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG nicht abzugsfähig. Danach

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Kabel und Zuwege eines Windparks

Die Verkabelung und die Zuwegung bilden mit der Windkraftanlage nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts kein einheitliches Wirtschaftsgut. Jedoch ist die Nutzungsdauer der Zuwegung und der Verkabelung der Nutzungsdauer der WKA anzupassen, da die Zuwegung und die Verkabelung mit Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 16 Jahren für die Windkraftanlage wirtschaftlich

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Abschreibung nach Einlage zum Teilwert

Die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen ist Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen vermieteten Gebäudes in ein Betriebsvermögen. § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG bestimmt keinen besonderen Einlagewert für zum

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Grundstückseinlage zum Teilwert

Welche Bemessungsgrundlage ist für AfA zugrunde zu legen, wenn das Wirtschaftsgut zum Teilwert eingelegt wurde, in den Vorjahren aber zu hohe Absetzungen für Abnutzung in Anspruch genommen wurden? Die Antwort hierauf gab der Bundesfinanzhof jetzt in einem Rechtsstreit über die Bemessungsgrundlage für ein zum Teilwert eingelegtes Grundstück: Bemessungsgrundlage für Absetzungen

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Abschreibung für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den Erwerb seiner mitunternehmerischen Beteiligung in einer steuerlichen Ergänzungsrechnung nach Maßgabe der Grundsätze über die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen zu erfassen, wenn sie in der Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden können. Ein entgeltlicher Erwerb einer

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Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Nur ein Wertverlust, der mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes andauert, ermöglicht bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern eine Teilwertabschreibung. Die verbleibende Nutzungsdauer ist bei Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG 1997, bei anderen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nach den amtlichen AfA-Tabellen zu bestimmen. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige

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Schild

Abschreibung bei Musterhäusern

Musterhäuser eines Fertighausherstellers unterliegen der in § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für Wirtschaftsgebäude bestimmten Abschreibungsrate (hier –Streitjahre 1995 bis 1998–: jährlich 4 v.H.). In die Bemessung der tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist bei Musterhäusern auch der Zeitraum einer nach dem

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Keine AfA bei Kaufvertragsaufhebung

Die zur Inanspruchnahme von AfA notwendige Belastung mit Anschaffungskosten ist in dem Jahr, in dem der Anschaffungsvorgang in vollem Umfang rückgängig gemacht worden ist, nicht (mehr) gegeben, so dass in dem Jahr, in dem der Kaufvertrag wieder aufgehoben wird, keine Abschreibung mehr vorgenommen werden kann. EStG § 7, § 9

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Keine verkürzte Abschreibung bei Musterhäusern

Bei Musterhäusern eines Fertighaus-Bauunternehmens handelt es sich um Gebäude im Sinne des § 7 Satz 4 EStG, bei denen grundsätzlich unabhängig davon, ob diese Musterhäuser auf gemieteten oder eigenem Grund und Boden errichtet worden sind, eine Absetzung für Abnutzung gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG in Höhe von

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Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Baumaßnahmen

Bei der Prüfung, ob eine Baumaßnahme nach § 255 Abs. 2 HGB zu (nur im Rahmen der Abschreibung zu berücksichtigendem) Herstellungsaufwand oder zu sofort absetzbarem Erhaltungsaufwand führt, darf nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nicht auf das gesamte Gebäude, sondern nur auf den entsprechenden Gebäudeteil abgestellt werden, wenn das

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Ansparabschreibung für „Restbetrieb“

Veräußert ein Steuerberater seinen Mandantenstamm als (einzige) wesentliche Betriebsgrundlage, behält sich aber einzelne von ihm auch künftig betreute Mandate zurück und/oder ist er für den Erwerber des Mandantenstammes weiterhin als Steuerberater selbständig tätig, kann er im Jahr vor der beabsichtigten Veräußerung eine sog. Ansparrücklage bilden, sofern unter den gegebenen Umständen

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Abschreibung auf das Vertreterrecht

Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bemisst sich die Absetzung für Abnutzung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Ergänzend bestimmt § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG in der seit Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19. Dezember 1985 geltenden Fassung, dass als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder

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Voraussichtliche Investition bei der Ansparabschreibung

Wären die im Rahmen der Ansparabschreibung geltend gemachten Investitionsgüter objektiv nur im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung verwendbar, kann nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs, von einer voraussichtlichen Anschaffung im Sinne von § 7g Abs. 3 EStG nur ausgegangen werden, wenn die Investitionsgüter verbindlich bestellt worden sind.

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