Hausdach

Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes

Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint. Der schlichte Verweis durch den Steuerpflichtigen

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Berlin

Anteilserwerb an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft – und die AfA-Berechtigung

Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen.

Bei der Ermittlung

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Containerschiff

Von der Tonnagebesteuerung zur Bilanzierung – und der Teilwert als neue AfA-Bemessungsgrundlage – nach Auslaufen der Tonnagebesteuerung

Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer

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Bundesfinanzhof

Wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung – und die Zuordnung der Anschaffungskosten

Wird der wirtschaftliche Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung -wie im Streitfall- zum Gegenstand eines Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäfts gemacht, ist Erwerber dieses immateriellen Wirtschaftsguts derjenige, der die Anschaffungskosten hierfür trägt oder dem sie steuerrechtlich zuzuordnen sind.

Trägt der Neugesellschafter einer Gemeinschaftspraxis, der

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Berichtigung zu hoher Gebäudeabschreibungen

Die Berichtigung zu hoch vorgenommener und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbarer AfA ist bei Gebäuden im Privatvermögen in der Weise vorzunehmen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungssätze auf die bisherige Bemessungsgrundlage bis zur vollen Absetzung des noch vorhandenen Restbuchwerts angewendet werden. Sind

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Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen

Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar. Der Beginn der Abschreibung ist für jedes Wirtschaftsgut eigenständig zu

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Bundesfinanzhof

Abschreibung von Windparks

Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftgütern, die aber einheitlich abzuschreiben sind. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof in München und erstreckte dabei in einem zweiten Urteil zudem gleichzeitig auch noch seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung auf Windkraftfonds. Danach stellen

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Kabel und Zuwege eines Windparks

Die Verkabelung und die Zuwegung bilden mit der Windkraftanlage nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts kein einheitliches Wirtschaftsgut. Jedoch ist die Nutzungsdauer der Zuwegung und der Verkabelung der Nutzungsdauer der WKA anzupassen, da die Zuwegung und die Verkabelung mit Ablauf

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Abschreibung nach Einlage zum Teilwert

Die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen ist Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen vermieteten Gebäudes in ein Betriebsvermögen.

§ 7 Abs.

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Schild

Abschreibung bei Musterhäusern

Musterhäuser eines Fertighausherstellers unterliegen der in § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für Wirtschaftsgebäude bestimmten Abschreibungsrate (hier –Streitjahre 1995 bis 1998–: jährlich 4 v.H.).

In die Bemessung der tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2

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