Ein Straßenbaulastträger verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn nicht für eine ausreichende Wahrnehmbarkeit einer Absperrkette gesorgt wird.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in dem hier vorliegenden Fall einer Klage auf Schadensersatz teilweise stattgegeben und dem Kläger ein Mitverschulden von 50
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