Die Sperrung einer Bundesstraße

Grundsätzlich hat eine Stadt keinen Anspruch auf die Genehmigung zur straßenverkehrsrechtlichen Sondernutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen der zuständigen Behörde. Auch wenn die Sondernutzung in der Vergangenheit regelmäßig genehmigt worden ist, kann sich die Stadt nicht

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