Absprachen im Strafprozess: Ja, aber…

Die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess sind nach einer heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trotz eines erheblichen Vollzugsdefizits derzeit noch nicht verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss jedoch die Schutzmechanismen, die der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen dienen, fortwährend auf ihre Wirksamkeit

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