Die niedersächsischen Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Besoldungsregelung für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, nach der aus gesundheitlichen Gründen begrenzt dienstfähige Beamte lediglich eine an der freiwilligen Teilzeitbeschäftigung orientierte Besoldung erhalten, und dem niedersächsischen Landesgesetzgeber aufgegeben, eine verfassungskonforme Regelung mit Wirkung spätestens vom
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