Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Sächsische Beamtenbesoldung – und das Abstandsgebot

Das Abstandsgebot stellt einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar, der in enger Anbindung zum Alimentationsprinzip und zum Leistungsgrundsatz steht.

Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht

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Unterbezahlte sächsische Beamte

Die Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 waren verfassungswidrig.

Mit dieser auf Richtervorlagen verschiedener Verwaltungsgerichte ergangenen Entscheidung knüpft das Bundesverfassungsgericht an sein an, dessen verfassungsrechtlicher Maßstab auf die A-Besoldung im Wesentlichen übertragbar ist. Die Grundgehaltssätze der

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Sicherungsverwahrung – und der „Hang“

Das Merkmal „Hang“ verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen eingeschliffenen inneren Zustand des Täters, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt.

Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig

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Sicherungsverwahrung in der JVA Rosdorf

Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zum Abstandsgebot (jetzt § 66c StGB) sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Braunschweig in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf in genügender Weise umgesetzt worden.

Um in Erfahrung zu bringen, ob und ggf. durch welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen

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Kumulation von Strafvollzug und Maßregelvollzug – und der vollstreckungsrechtliche Härtefall

Die Maßgaben der verfassungsgerichtlichen Weitergeltungsanordnung zur Bestimmung eines vollstreckungsrechtlichen Härtefalls vom 27.03.2012 entziehen sich einer schematischen Anwendung. Im Wege einer Gesamtbetrachtung der vom Bundesverfassungsgericht benannten Prüfkriterien ist im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug einen

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Abgesenkte Ost-Besoldung

Die abgesenkte Besoldung der Beamten und Richter, die erstmals im Beitrittsgebiet ernannt wurden und dort zeitlich überwiegend ihre Befähigungsvoraussetzungen erworben hatten, war bis zum 31.12 2009 mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

Die Landesgesetzgeber durften das Regelungssystem der 2.

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Fortdauer der Sicherungsverwahrung

Die Strafvollstreckungskammer ist gehalten, die Entscheidung zur Fortdauer der Maßregel auf einer umfassend ermittelten Tatsachenbasis zu treffen. Dieses Gebot der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts verlangt eine zeitnahe Aktualisierung durch Stellungnahmen der Personen, die mit dem Verurteilten in jüngster Zeit in

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Die Situation der Sicherungsverwahrung in Niedersachsen

Die aktuelle Situation der Sicherungsverwahrung in Niedersachsen entspricht nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Braunschweig den neuen gesetzlichen Anforderungen.

Auch den vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 04.05.2011 aufgestellten Grundsätze zur therapeutischen Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung und allgemein zum Abstandsgebot (vgl. hierzu das Gesetz

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Sicherungsverwahrung in Altfällen

Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung unterscheiden sich in ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation grundlegend. Daher ist eine Einbeziehung der Sicherungsverwahrung in den Begriff der Strafe im Sinne des Art. 103 GG nicht gerechtfertigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar § 66b StGB wegen Verstoßes gegen das

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Das Abstandsgebot bei der Sicherungsverwahrung

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshofs mit der Auslegung der Übergangsvorschrift zum Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung zu befassen. Anlass hierfür bot ein – vom Landgericht Traunstein zurückgewiesener – Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der

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