Bundesverwaltungsgericht

Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden

Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten.

In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangt die Klägerin aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Lebensgefährten die Rückzahlung eines gezahlten Reisepreises und Schadensersatz. Der Lebensgefährte der

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