Die Abwahl eines Bürgermeisters

Nach der Sächsischen Gemeindeordnung kann der von den Bürgern einer Gemeinde gewählte Bürgermeister nur von diesen vorzeitig abgewählt werden. Dazu bedarf es eines auf die Abwahl gerichtetes Bürgerbegehren. An die Formulierung eines Bürgerbegehrens als Ausdruck direkter Demokratie dürfen keine übertriebenen

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Bürgermeisterabwahl per Zeitungsannounce

Die Abwahl eines Bürgermeisters ist rechtswidrig, wenn im Vorfeld der Abwahl auf die wahlberechtigten Bürger unsachlicher Einfluss durch Amtsträger genommen wurde. Diese unsachliche Einflußnahme kann auch durch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung erfolgen.

So erklärte jetzt das Sächsische Oberverwaltungsgericht

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