Es liegt ein Verstoß gegen das „Schlechterstellungsverbot“ vor, wenn rückwirkend die Abwassergebühren erhöht werden. So hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in den hier vorliegenden Fällen entschieden, in denen sich zwei Kläger gegen die Bescheide der Stadt Baden-Baden gewehrt haben, mit denen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember
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