Einem Antrag auf Herabsetzung der nach dem Berufungsurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zu leistenden Sicherheit durch das Revisionsgericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und nahm dabei auch erneut zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Abänderung
Artikel lesen

