Ein Rücktritt von Prüfungen ist bei einer ADHS-Erkrankung im Erwachsenenalter nicht möglich, da es sich prüfungsrechtlich um ein Dauerleiden handelt. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Münster in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der im Studiengang Bachelor of Laws eingeschrieben ist, der Berufung keinen Erfolg beschieden. Der Kläger war
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