Die Neufassung der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) wurde jetzt im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt im Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung der Anlagen A und B in der seit dem 1. Januar 2007 geltenden Fassung.
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