Im Hinblick auf eine etwaige Verletzung des Unionsrechts bestehen für den Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags, die eine Aufhebung der Vollziehung rechtfertigen.
In dem hier entschiedenen Fall meldete ein Unternehmen der
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