Die Kapazitätserweiterungen eines Aluminiumschrottbetriebes

Eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott, die vor Inkrafttreten des Bebauungsplans bereits vorhanden und genehmigt gewesen ist, darf im Rahmen des „bestandsgeschützen Umfangs“ weiter betrieben werden. Werden dem Betreiber jedoch bauliche und betriebliche Änderungen – vor allem Kapazitätserweiterungen – erlaubt, die deutlich über den Bestandsschutz hinausgehen und zu einer Beeinträchtigung

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Wenn die Bauarbeiten eingestellt werden…

Ein Gesamtbauvorhaben ist insgesamt genehmigungspflichtig, auch wenn einzelne Baumaßnahmen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Wird nach der Satzung einer Stadt über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen eine Entwässerungsgenehmigung benötigt, die nicht eingeholt worden ist, dürfen bereits begonnene Bauarbeiten eingestellt werden. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt in einem

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Die Erweiterung eines Kalksteinbruchs

Eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung eines Kalksteinbruchs verstößt gegen Vorschriften des Habitats-, Arten- und Landschaftsschutzes, wenn dafür nicht zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen. Hat das zuständige Regierungspräsidium das Interesse an der Integrität des betroffenen FFH-Gebiets nicht mit dem erforderlichen Gewicht bei der Abwägung der zu beachtenden Belange berücksichtigt

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Erweiterung eines Schweinestalls

Ein anerkannter Naturschutzverein kann sich gegen die einem Landwirt erteilte Erlaubnis zur Erweiterung eines Sauenstalls und Ferkelstalls mit dem Einwand wehren, diese Erweiterung des Schweinestalls verletze umweltrechtliche Vorschriften. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Osnabrück entschiedenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hatte der Naturschutzverein geltend gemacht, die dem Landwirt vom Landkreis Osnabrück

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