Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten einer Ärztin im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet ohne Zustimmung der Ärztin kann unzulässig sein. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall stritten die Parteien um die Aufnahme der klagenden Ärztin in das Arztbewertungsportal der Beklagten. Die beklagte Portalbetreiberin betreibt unter der Internetadresse
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