Hochzeit mit 65

Eine ärztliche Versorgungseinrichtung kann nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz den Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente davon abhängig machen, dass die Ehe vor der Vollendung des 65. Lebensjahres des Mitgliedes geschlossen worden ist. Dies entschied das.

In dem

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