Süddeutsche Zeitung

Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen "Die Zeit" und "Süddeutsche Zeitung"

Einem ausländischen Staat stehen keine äußerungsrechtlichen Abwehransprüche gegen inländische Medien zu.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt das Königreich Marokko die Betreiberin des Nachrichtenportals „ZEIT ONLINE“ sowie die Verlegerin der Tageszeitung „Süddeutsche Zeitung“ und Betreiberin des dazugehörigen Online-Nachrichtenportals

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Äußerungen – und ihre Sinndeutung

Die zutreffende Sinndeutung einer Äußerung ist unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts. Sie unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht. Ziel der Deutung ist stets, den objektiven Sinngehalt zu ermitteln. Dabei ist weder die subjektive

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