Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Einstweilige Verfügung ohne vorangegangene Anhörung – und die prozessuale Waffengleichheit

Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne vorangegangene Anhörung des Antragsgegners verletzt den Antragsgegner in seinem grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG. Dies gilt auch für den Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. In dem dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegende

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Landgericht Bremen

Der Unterlassungsanspruch – und die Bestimmtheit des Klageantrags

Mit der Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Die hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen. Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), wenn er den erhobenen Anspruch

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Schreibmaschine

Der äußerungsrechtliche Unterlassungsanspruch – oder: Persönlichkeitsrecht vs. Medienfreiheit

Zur Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Meinungs- und Medienfreiheit andererseits bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten Anspruch auf Unterlassung einer angekündigten, aber nicht näher konkretisierten Berichterstattung hat jetzt der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Streits über ein wissenschaftliches Plagiat Stellung genommen: Der Entscheidung des Bundesgerichtshof zugrunde lag ein

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Zeitung

Presseberichterstattung über ehrverletzende Äußerungen Dritter

Mit einer Presseberichterstattung über ehrbeeinträchtigende Äußerungen Dritter hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem hier entschiedenen Fall verlangte ein evangelischer Propst von der örtlichen Zeitung, es zu unterlassen, in der Presse über gegen ihn erhobene Mobbingvorwürfe zu berichten. Sowohl das erstinstanzlich hiermit befasste befasste Landgericht Itzehoe wie auch

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Landgericht Hamburg

Verfassungsschutzbericht NRW und die Entfernung einer Äußerung

Eine Partei kann die Streichung einer Äußerung aus dem Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen nur beanspruchen, wenn dieser unrichtig ist. Für eine Entfernung oder Unkenntlichmachung der Äußerung muss glaubhaft gemacht werden, dass anderenfalls schwere oder unzumutbare Nachteile drohen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Eilverfahren den

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Smartboard

Prozesskostenhilfe – und die Vorabwürdigung der Erfolgsaussichten im Einzelfall

Im Prozesskostenhilfeverfahren kann eine Vorabwürdigung der Erfolgsaussichten im Einzelfall vorgenommen werden. Dies gilt auch bei erforderlichen Grundrechtsabwägungen, solange die zugrunde liegenden rechtlichen Fragen sowie die Anforderungen an die Abwägung in der Rechtsprechung bereits geklärt sind. So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die

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