Die Wirksamkeit von in einem Fortbildungsvertrag für den Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses getroffenen Rückzahlungsabreden ist anhand von § 305c Abs. 2, §§ 306, 307 bis 309 BGB zu beurteilen. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB steht dem nicht
Artikel lesen





































