Ein Equal-Pay-Anspruch für eine Wahlbeamtin ist nicht bereits dadurch dargetan, dass ihr Vorgänger und ihr Nachfolger besoldungsrechtlich höher eingestuft wurden.
So hat aktuell der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine entsprechende Klage der ehemaligen Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos auf Schadensersatz und Entschädigung nach
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