Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ist die
LesenSchlagwort: AGG
Altersdiskriminierung – und ihre Rechtfertigung
Das Bundesarbeitsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu der Rechtsfrage gerichtet, ob Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 und/oder Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG – im Licht der Vorgaben der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie im Licht von
LesenOffene Stellen beim öffentlichen Arbeitgeber – und die Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung
Nach § 165 Satz 1 SGB IX melden die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze. Der Verstoß des öffentlichen Arbeitgebers gegen diese Verpflichtung ist grundsätzlich geeignet, die Vermutung iSd.
LesenBenachteiligung wegen der Schwerbehinderung – und die nicht der Arbeitsagentur gemeldete offene Stelle
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, begründet regelmäßig die Vermutung iSv. § 22 AGG, dass der erfolglose schwerbehinderte Bewerber im Auswahlverfahren / Stellenbesetzungsverfahren wegen der Schwerbehinderung nicht berücksichtigt und damit wegen der Schwerbehinderung benachteiligt wurde. Zu diesen Vorschriften gehört § 165 Satz
LesenDie Open-Air-Veranstaltung als Massengeschäft – und die Altersdiskriminierung beim Zutritt
Ob es sich bei einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis um ein Massengeschäft im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 AGG handelt, das typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommt, bestimmt sich nach einer allgemeinen, typisierenden Betrachtungsweise. Abzustellen ist nicht auf
LesenAltersdiskriminierung bei der Betriebsrente – und das Verbot geltungserhaltender Reduktion
Abgrenzbare Teile in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Versorgungsordnung bestehend aus einer wegen des Alters diskriminierenden und einer nicht diskriminierenden Regelung führen zu keiner Gesamtunwirksamkeit der Klausel nach den Grundsätzen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion. Da das Unionsrecht keine Gesamtunwirksamkeit einer solchen Klausel gebietet, kann der nationale Gesetzgeber die Rechtsfolgen autonom bestimmen.
LesenMobbing – wegen ostdeutscher Herkunft
Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt keine Benachteiligung im Sinne des § 1 AGG wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung dar. Dies entschied jetzt das Arbeitsgericht Berlin auf die Klage eines Arbeitnehmers, der von einem Zeitungsverlag als stellvertretender Ressortleiter beschäftigt wurde. Er hat den Arbeitgeber auf Entschädigung,
LesenStipendienvergaben – und die angeblich diskriminierende Auswahlentscheidung
Die Vergabe von Stipendien für hochbegabte Hochschulstudenten erfordert eine Auswahlentscheidung, bei der die persönlichen Umstände der Bewerber im Vordergrund stehen, und unterfällt daher nicht § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG. Wird die Vergabe von Stipendien zur Förderung von Forschungsoder Studienvorhaben im Ausland an die Teilnahmevoraussetzung des in Deutschland erworbenen
LesenDie Klage auf eine AGG-Entschädigung
Der eine AGG-Entschädigung begehrende Kläger darf die Höhe der von ihm begehrten Entschädigung in das Ermessen des Gerichts stellen. § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG räumt dem Gericht bei der Höhe der Entschädigung einen Beurteilungsspielraum ein, weshalb eine Bezifferung des Zahlungsantrags nicht notwendig ist. Erforderlich ist allein, dass der
LesenLehrerin mit Kopftuch – und die Entschädigung für die abgelehnte Stellenbewerberin
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer ein Kopftuch tragenden, abgewiesenen Bewerberin auf eine Lehrerstelle eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen. Die Stellenbewerberin hat geltend gemacht, ihre Bewerbung als Diplominformatikerin sei nicht erfolgreich gewesen, weil sie ein muslimisches Kopftuch trage. Hierin liege eine nicht erlaubte Benachteiligung wegen ihrer Religion.
LesenBenachteiligung wegen der Religion – bei einem kirchlichen Arbeitgeber
Nach § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung von Stellenbewerbern wegen der Religion nur zulässig, wenn die Religion nach der Art der Tätigkeiten oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft bzw. Einrichtung darstellt. Dies erfordert im
LesenKirchliche Arbeitsverhältnisse – und die konfessionslose Stellenbewerberin
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören, muss Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein können. Dieses Erfordernis muss notwendig und angesichts des Ethos der Kirche aufgrund der Art der in Rede stehenden beruflichen Tätigkeit oder der Umstände ihrer Ausübung objektiv geboten
LesenDer männliche Bewerber für die Gleichstellungsbeauftragte
Ein männlicher Bewerber, der aufgrund seines Geschlechts nicht in die Bewerberauswahl für die zu besetzende Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nach § 2 Abs. 3 GO-SH einbezogen wurde, wird nicht unzulässig wegen seines Geschlechts benachteiligt. Zwar unterfallen die Parteien dem persönlichen Anwendungsbereich des AGG. Ein Entschädigungsanspruch folgt jedoch nicht aus §
LesenSchadensersatz wegen Benachteiligung aufgrund Behinderung
Bei interner und externer Ausschreibung erscheint ein gestuftes Verfahren zulässig, nachdem Bewerber auf die externe Ausschreibung erst nach – teilweise – erfolglosem internen Bewerbungsverfahren zum Zuge kommen. Das Gericht neigt der Auffassung zu, dass insoweit schon keine ungünstigere Behandlung iSv. § 3 Abs. 1 AGG vorliegt, wenn ein externer Bewerber
LesenAGG-Entschädigung – und der unbestimmte Zahlungsantrag
Ein vom Arbeitnehmer gestellter Klageantrag auf Zahlung einer in das Ermessen des Gerichts gestellten Entschädigung ist zulässig, insbesondere ist er hinreichend bestimmt i. S. d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Der Arbeitnehmer darf die Höhe der von ihm begehrten Entschädigung in das Ermessen des Gerichts stellen. § 15
LesenFormulare – und das generische Maskulin
Eine Kundin hat keinen Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen. Dies musste jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage einer Sparkassenkundin entscheiden. Die Sparkasse verwendet im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke, die neben grammatisch männlichen Personenbezeichnungen wie etwa „Kontoinhaber“ keine ausdrücklich grammatisch weibliche Form enthalten. In persönlichen Gesprächen und in
LesenBenachteiligung wegen einer Behinderung – und die AGG-Entschädigung
Der Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG setzt einen Verstoß gegen das in § 7 Abs. 1 AGG geregelte Benachteiligungsverbot voraus, wobei § 7 Abs. 1 AGG sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen verbietet. Das Benachteiligungsverbot in § 7 Abs. 1 AGG untersagt im Anwendungsbereich des AGG
LesenAGG-Entschädigung – und die Frist
Nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG muss ein Anspruch nach Abs. 1 oder Abs. 2 des § 15 AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist ist – auch in ihrer Kombination mit der für den Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG
LesenMaßregelungsverbot – und keine AGG-Entschädigung
Ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 16 AGG hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zur Folge. Auch nach anderen Anspruchsgrundlagen, hier: § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB sowie nach § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 16 AGG, begründet ein Verstoß
LesenDie Ausschlussfrist für Entschädigungsansprüche nach dem AGG – und ihre Grenzen
Die in § 15 Abs. 4 AGG getroffene Regelung, wonach ein Anspruch nach § 15 Abs. 1 oder 2 AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden muss, es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart, steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der in § 22 AGG
LesenEntschädigung wegen Mobbings – und der Beginn AGG-Ausschlussfrist
In den Fällen, in denen das Schadensersatz- und/oder Entschädigungsverlangen auf eine verbotene Benachteiligung nach dem AGG in Form der Belästigung iSv. § 3 Abs. 3 AGG gestützt wird, beginnt die Frist des § 15 Abs. 4 AGG wegen des typischerweise prozesshaften Charakters der Belästigung mit dem Abschluss des letzten von
LesenBenachteiligung, Belästigung – und die AGG-Ausschlussfrist
Die in § 15 Abs. 4 AGG bestimmte Ausschlussfrist ist – auch in ihrer Kombination mit der für den Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG maßgeblichen Klagefrist des § 61b ArbGG – mit den Vorgaben des Unionsrechts vereinbar. Sie wahrt sowohl den unionsrechtlichen Grundsatz der Äquivalenz als auch den
LesenAltersdiskriminierung – wegen der Einstellung eines jüngeren Stellenbewerbers
Der Umstand, dass die Arbeitgeberin einen jüngeren Bewerber eingestellt hat, der zudem über keine einschlägige Berufsausbildung, allerdings über einschlägige Berufserfahrung verfügt, stellt kein Indiz für eine Diskriminierung der Stellenbewerberin wegen ihres Alters dar. Dieser Umstand spricht nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für einen Kausalzusammenhang zwischen der Nichteinstellung der Stellenbewerberin und ihrem
LesenDiskriminierung eines Stellenbewerbers – und der Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung
Auch das durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als „sonstiges Recht“ iSv. § 823 Abs. 1 BGB anerkannt. Auch seine widerrechtliche Verletzung kann demnach Schadensersatzansprüche auslösen. Allerdings ist zu beachten, dass die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen seiner Eigenart als
LesenDiskriminierung per Online-Bewerbungsformular
Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist, dass der abgelehnte Bewerber entgegen § 7 Abs. 1 AGG wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes – ua. wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und des Alters – unmittelbar oder mittelbar benachteiligt wurde. § 7 Abs. 1
LesenDiskriminierung eines Stellenbewerbers – und die verweigerte Auskunft des Arbeitgebers über den eingestellten Konkurrenten
Der Umstand, dass die Arbeitgeberin der Stellenbewerberin vorgerichtlich keine Auskunft über den letztlich eingestellten Bewerber erteilt hatte, begründet nicht die Vermutung iSv. § 22 AGG, dass die Stellenbewerberin wegen ihres Geschlechts, ihres Alters und/oder ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt wurde. Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen
LesenEntschädigung wegen Diskriminierung eines Stellenbewerbers – und die Darlegungs- und Beweislast
§ 22 AGG sieht für den Rechtsschutz bei Diskriminierungen im Hinblick auf den Kausalzusammenhang eine Erleichterung der Darlegungslast, eine Absenkung des Beweismaßes und eine Umkehr der Beweislast vor. Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der in § 1 AGG genannten Gründe vermuten lassen,
LesenIntersektionelle Benachteiligung eines Stellenbewerbers
Eine Stellenbewerberin kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass allein aufgrund des Zusammenspiels der Gründe „Alter“, „Geschlecht“ und „ethnische Herkunft“ in ihrer Person von einer nach dem AGG verbotenen sog. intersektionellen Benachteiligung oder Mehrfachdiskriminierung auszugehen sei. Nach der Systematik des AGG ist jede Benachteiligung im Hinblick auf jeden in
LesenEntschädigung wegen Diskriminierung eines Stellenbewerbers – und die Bezifferung des Entschädigungsanspruchs
Bei einer auf Entschädigung nach § 15 AGG gerichteten Klage darf die Stellenbewerberin die Höhe der von ihr begehrten Entschädigung in das Ermessen des Gerichts stellen. § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG räumt dem Gericht bei der Höhe der Entschädigung einen Beurteilungsspielraum ein, weshalb eine Bezifferung des Zahlungsantrags nicht
LesenDiskriminierung eines Stellenbewerbers – und die Frage nach den Deutschkenntnissen
Die Frage nach den Deutschkenntnissen in einem Online-Bewerbungsformular, deren Beantwortung verpflichtend war, stellt kein Indiz im Sinne von § 22 AGG für eine Benachteiligung der Stellenbewerberin wegen ihrer ethnischen Herkunft dar. Nach § 1 AGG ist es Ziel des Gesetzes, ua. Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft zu verhindern oder zu
LesenDiskriminierung weiblicher Stellenbewerber im IT-Bereich
Soweit eine Stellenbewerberin sich darauf beruft, dass sowohl generell im IT-Bereich als auch im IT-Bereich der Arbeitgeberin überwiegend Männer tätig seien, vermag dies allein nicht die Vermutung iSv. § 22 AGG zu begründen, dass die Stellenbewerberin im konkreten Stellenbesetzungsverfahren wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde. Insoweit fehlt es an der Darlegung
LesenAltersdiskriminierung in der Stellenausschreibung – und der doch nicht diskriminierte Bewerber
Begründet die Formulierung einer Stellenbewerbung die Vermutung einer Benachteilung wegen des Alters, kann die Arbeitgeberin die Vermutung des § 22 AGG, dass der Stellenbewerber die ungünstigere Behandlung iSv. § 3 Abs. 1 AGG wegen seines Alters erfahren hat, widerlegen, indem sie Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere
LesenMittelbare Altersdiskriminierung eines Stellenbewerbers – und ihre Rechtfertigung
Die Darlegungs- und Beweislast für die die Rechtfertigung iSv. § 3 Abs. 2 Halbs. 2 AGG begründenden Tatsachen trägt der Arbeitgeber. Der Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG setzt einen Verstoß gegen das in § 7 Abs. 1 AGG geregelte Benachteiligungsverbot voraus, wobei § 7 Abs. 1
LesenGesucht: ein Bewerber, der“gerade frisch gebacken aus einer kaufmännischen Ausbildung kommt“
Die Formulierung in der Stellenausschreibung, mit der eine Person gesucht wurde, die „gerade frisch gebacken aus einer kaufmännischen Ausbildung kommt“, benachteiligt mangels einer Rechtfertigung (§ 3 Abs. 2 Halbs. 2 AGG) ältere Personen gegenüber jüngeren Personen mittelbar im Sinne von § 3 Abs. 2 AGG. Dies begründet die Vermutung des
LesenReligionsbedingte Benachteiligung einer Stellenbewerberin – durch eine kirchliche Arbeitgeberin
Verlangt eine katholische Arbeitgeberin im Anforderungsprofil der veröffentlichten Stellenausschreibung für eine weder dem pastoralen noch dem erzieherischen Bereich zuzuordnende Stelle einer Personalsachbearbeiterin, die nicht zu dem in Art. 3 Abs. 2 Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (KathKiGrdO) genannten Aufgabenkreis gehört, lediglich eine positive Einstellung zu den Grundlagen/Zielen
LesenAltersdiskriminierung in der Stellenausschreibung – und der Schadensersatz
Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen, § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG. Nach § 15 Abs. 2 AGG kann der oder die Beschäftigte wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die
LesenStellenausschreibung für eine Tätigkeit – in einem professionellen Umfeld „mit einem jungen dynamischen Team“
Die Formulierung in einer Stellenausschreibung, wonach dem/der Bewerber/in eine Tätigkeit in einem professionellen Umfeld „mit einem jungen dynamischen Team“ geboten wird, bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters und ist deshalb geeignet, die Vermutung iSv. § 22 AGG zu begründen, dass der Bewerber im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen seines Alters benachteiligt wurde.
LesenAltersdiskriminierung in der Stellenausschreibung – und der Rechtsmissbrauch
Sowohl ein Entschädigungsverlangen eines/einer erfolglosen Bewerbers/Bewerberin nach § 15 Abs. 2 AGG als auch sein/ihr Verlangen nach Ersatz des materiellen Schadens nach § 15 Abs. 1 AGG können dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein. Rechtsmissbrauch wäre anzunehmen, sofern ein/e Stellenbewerber/in sich nicht beworben haben sollte, um die ausgeschriebene
LesenDie Altersdiskriminierung in der Stellenausschreibung – und der unbestimmte Zahlungsantrag
Der auf Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG gerichtete Klageantrag ist auch dann zulässig, insbesondere ist er hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Bewerber die Höhe der begehrten Entschädigung in das Ermessen des Gerichts stellt. § 15 Abs. 2 Satz 1
LesenAltersdiskriminierung in der Stellenausschreibung – und der ungeeignete Bewerber
Wurde die Stelle, auf die der Stellenbewerber sich beworben hat, von der Arbeitgeberin unter Verstoß gegen § 11 AGG ausgeschrieben wurde und besteht deshalb die Vermutung des § 22 AGG, dass der Stellenbewerber im späteren Auswahlverfahren wegen seines Alters benachteiligt wurde, ist weiter zu prüfen, ob die Arbeitgeberin Tatsachen vorgetragen
LesenDie Altersdiskriminierung in der Stellenausschreibung – und der Feststellungsantrag wegen zukünftiger Schäden
Für einen auf § 15 Abs. 1 AGG gestützten, auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftiger Schäden gerichteten Klageantrag ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse gegeben. Dies gilt sowohl, soweit der Bewerber die Feststellung der Verpflichtung der Arbeitgebers zum Ersatz künftiger als auch bereits entstandener Schäden
LesenAltersdiskriminierende Besoldung bei nordrhein-westfälischen Landes- und Kommunalbeamte
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat jetzt im Fall eines Kommunalbeamten und eines Landesbeamten entschieden, dass die Betreffenden für die Monate, in denen sie altersdiskriminierend besoldet worden waren, eine Entschädigung in Höhe von 100,00 € erhalten. Voraussetzung sei, dass sie ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hätten. Bei Landesbeamten sei
LesenBenachteiligung älterer Stellenbewerber – und die Vergleichbarkeit der eingegangenen Bewerbungen
Das Benachteiligungsverbot in § 7 Abs. 1 AGG untersagt im Anwendungsbereich des AGG eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, ua. wegen des Alters. Dabei verbietet § 7 Abs. 1 AGG sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG liegt eine
LesenÖffentliche Arbeitgeber – und der schwerbehinderte Stellenbewerber
Den öffentlichen Arbeitgeber trifft in einem Prozess die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der schwerbehinderte Bewerber offensichtlich fachlich ungeeignet im Sinne von § 82 Satz 3 SGB IX ist. Der öffentliche Arbeitgeber muss aber bereits im Verlauf des Auswahlverfahrens prüfen und entscheiden können, ob er einen schwerbehinderten Menschen zu einem
LesenStellenausschreibung „mit 0 – 2 Jahren Berufserfahrung“
Schreibt der Arbeitgeber eine Stelle unter Verstoß gegen § 11 AGG aus, begründet dies die Vermutung iSv. § 22 AGG, dass der/die erfolglose Bewerber/in im Auswahlverfahren wegen eines Grundes im Sinne von § 1 AGG benachteiligt wurde. § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG enthält einen formalen Bewerberbegriff.
LesenBewerbung eines Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst – und die Entschädigung wegen Benachteiligung
Aus der Verletzung von § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX kann grundsätzlich eine Indizwirkung, dass der Arbeitgeber den Bewerber wegen seiner Schwerbehinderung nicht berücksichtigt habe, abgeleitet werden. Die Absage mit der Begründung, es habe mehrere Bewerbungen gegeben, die alle in der Ausschreibung genannten Kriterien erfüllen und damit die
LesenDie Probezeit eines schwerbehinderten Arbeitnehmers – und kein Präventionsverfahren
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, innerhalb der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Dies ergibt für das Bundesarbeitsgericht die Auslegung von § 84 Abs. 1 SGB IX. § 84 Abs. 1 SGB IX knüpft mit dem Begriff der „personen,
LesenBehindertenrechte – und das Präventionsverfahren
Das Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist keine angemessene Vorkehrung iSv. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG sowie von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i iVm. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-Behindertenrechtskonvention. Ein Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG setzt
LesenDas katholische Krankenhaus – und der wiederverheiratete Chefarzt
Das Bundesarbeitsgericht hat ein Verfahren wegen der Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung im zweiten Durchgang – nachdem das Bundesverfassungsgericht ein erstes Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf die Verfassungsbeschwerde der katholischen Arbeitgeberin aufgehoben hat – ausgesetzt, um dem Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsfragen zur EU-Gleichbehandlungsrichtlinie zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der
LesenKonfessionelle Bindung für die Pressearbeit?
Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG dahin auszulegen, dass ein Arbeitgeber, wie das Evangelische Werk im vorliegenden Fall, – bzw. die Kirche für ihn – verbindlich selbst bestimmen kann, ob
LesenStellenausschreibung – und die positive Einstellung zu den Grundlagen eines katholischen Trägers
Fordert die Ausschreibung einer Stelle eines Personalsachbearbeiters/einer Personalsachbearbeiterin eines Trägers eines katholischen Krankenhauses eine „positive Einstellung zu den Grundlagen /Zielen eines katholischen Trägers“, steht einer Bewerberin, die nur deshalb nicht eingestellt wurde, weil sie nicht getauft ist, sowohl ein Schadenersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG als auch eine Entschädigung
LesenHeranrutschen auf der Couch – und die Haftung des Arbeitgebers
Unerwünschte Körperkontakte durch Heranrutschen auf der Couch, einen Griff an den Oberschenkel und eine Umarmung von hinten stellen eine schadensersatz- und entschädigungspflichtige sexuelle Belästigung iSd AGG dar. Der Täter (hier: der Geschäftsführer der Arb eitgeberin) haftet über §§ 823, 253 BGB, der Arbeitgeber über § 12 AGG. Sowohl die Annäherungen
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