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Falsche Angaben bei der Gewährung von Agrarbeihilfen

Wird ein Betriebsinhaber von der Gewährung von Agrarbeihilfen wegen falscher Angaben über die Fläche seines Betriebs ausgeschlossen, so kann gleichwohl eine strafrechtliche Verurteilung erfolgen wegen desselben Sachverhalts. Bei einem solchen Ausschluss von der Gewährung einer im Unionsrecht vorgesehenen Beihilfe handelt es sich nicht um eine strafrechtliche Sanktion. So die Entscheidung

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Bundesverwaltungsgericht

Beihilfe und deren Entzug beim Kartoffelanbau

Es wird nicht automatisch für sämtliche tatsächlich an die Stärkehersteller gelieferten Kartoffeln eine Beihilfe für Erzeuger von Stärkekartoffeln nach der EG-Verordnung Nr. 1782/2003 gewährt. Die Beihilfe wird maximal für die Menge an Kartoffeln – ausgedrückt in Stärkeäquivalent – gewährt, für die der Kartoffelerzeuger und der Stärkehersteller im Rahmen des diesem

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Agrarbeihilfen und das Kriterium der Gutgläubigkeit

Zur Beurteilung der Gutläubigkeit i.S.d. Art. 49 Abs. 5 UAbs. 2 VO (EG) Nr. 2419/2001 wird auf die Redlichkeit bei der Antragstellung gesehen, die nicht von der Gutgläubigkeit zu trennen ist. Redlichkeit erfordert die innere Bereitschaft, sich im Zuge der Antragstellung (vollständig) pflichtgemäß zu verhalten. Wer für die Ausfüllung seines

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Verzinsung zurückgeforderter Agrarsubventionen

Wird eine Beihilfe wegen einer Unregelmäßigkeit zusätzlich gekürzt, so hat die Rückforderung der Beihilfe nicht nur in Ansehung der Kürzung, sondern insgesamt Sanktionscharakter. Mit der Rückforderung kann die Behörde gleichzeitig auch eine Verzinsung der ausgezahlten Subventionen anordnen, dies allerdings nur für die Zeit ab der Bekanntgabe des Rückforderungsbescheides. Das Günstigkeitsprinzip

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Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet XV

Die unendliche Geschichte über die Veröffentlichung der Empfänger von Agrarsubventionen im Internet nähert sich ihrem Finale – heute hat der Gerichtshof der Europäischen Union sein Urteil über die der Veröffentlichungspflicht zugrunde liegenden EU-Verordnungen gesprochen: Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus den

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Landpacht und flächenbezogene Subventionen in der Landwirtschaft

Eine Klausel in einem von dem Verpächter vorformulierten Pachtvertrag über land-wirtschaftliche Flächen, die den Pächter verpflichtet, die auf die Pachtfläche zugeteil-ten Zahlungsansprüche in einem dem flächenbezogenen Betrag entsprechenden Umfang bei Beendigung des Pachtverhältnisses unentgeltlich auf den nachfolgenden Bewirtschafter zu übertragen, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz

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Schadensersatz wegen nichtiger Agrarbeihilfe

Wegen einer für nichtig erklärten Beihilferegelung der Europäischen Union steht dem betroffenen Unternehmen nur dann ein Schadensersatzanspruch gegen die Europäische Union zu, wenn sie nachweisen, dass zwischen dem vom Rat bei Erlass der Stützungsregelung begangenen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den geltend gemachten Schäden ein Kausalzusammenhang besteht. Mit

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Nachrichten

Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet XIII

Agrarsubventionen für das Jahr 2007 dürfen auch für die Landwirte in Rheinland-Pfalz veröffentlicht werden, die Empfänger von Agrarförderung für das Jahr 2007 müssen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz die Veröffentlichung der ihm gewährten EU-Subvention hinnehmen. Der Antragsteller des jetzt vom OVG in Koblenz entschiedenen Falls, ein Inhaber eines landwirtschaftlichen

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Landgericht Hamburg

Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet XII

Ungeachtet aller unterschiedlicher Gerichtsurteile – seit heute sind die Empfänger von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds öffentlich in einer Datenbank aufgelistet, die im Internet für jedermann frei zugänglich ist. Die Internetdatenbank, die für Subventionsempfänger in Deutschland von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung betrieben wird, findet sich unter www.agrar-fischerei-zahlungen.de. Veröffentlicht wird

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Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet X

So langsam füllt sich der föderale Flickenteppich verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zur Frage der europarechtlich vorgeschriebenen Veröffentlichung der Empfänger von Agrarsubventionen der EU in einer Internetdatenbank. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz hat jetzt das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Daten von Landwirten, die EG-Agrarbeihilfen erhalten

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Online-Marketing

Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet VIII

In Anlehnung an die Entscheidungenen des  Oberverwaltungsgerichts Münster hatte auch das Verwaltungsgericht Schwerin die Internetveröffentlichung der Emp­fänger der Agrarbeihilfe als zulässig angesehen und die  Eilanträge zweier Empfänger der Agrarbeihilfe, mit denen diese die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet untersagt haben wollten, abgelehnt. Dies hat nun jedoch in zweiter Instanz das  Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern korrigiert

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Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet VII

Die Landkarte der Entscheidungen im Streit um die Internetveröffentlichung der Daten über die Empfänger von Agrarbeihilfen ist um ein Bundesland reicher. Bisher hatten bereits Verwaltungsgerichte in Hessen und in Schleswig-Holstein die Veröffentlichung einstweilen gestoppt, während das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen in mehreren Beschlüssen die Veröffentlichung der Daten der Subventionsempfänger im Internet

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AG/LG Düsseldorf

Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet III

Die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Mittel der EU aus dem Garantiefond für die Landwirtschaft bzw. dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes erhalten. Eine Verordnung der EG und eine dazugehörige Durchführungsverordnung bestimmen jedoch, dass auf einer speziell hierfür eingerichteten Seite – in Deutschland bei

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Aktenvermerk

Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet II

Bereits Ende Februar hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden zwei EG-Ver­ordnungen, in denen die Internet-Veröffentlichung von Empfängern landwirtschaftlicher Subventionen vorschreiben wird, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung vorgelegt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht in einer Vielzahl von bei ihm anhängigen Verfahren auch für eine vorläufige Regelung gesorgt und dem Land Hessen aufgegeben,

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Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in zwei jetzt veröffentlichten Beschlüssen zwei EG-Verordnungen, die die Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet vorschreiben, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung vorgelegt. Die Klägerin, ein landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, klagt vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen die Veröffentlichung ihrer Daten als

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