Eine defizitäre Abfassung der zu verwendenden amtlichen Formulare und der Ausfüllhinweise für die Beantragung der Festsetzung von Zahlungsansprüchen kann das aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Gebot einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verletzen, und zwar mit der Rechtsfolge, dass einem Antragsteller die aus dieser Verletzung resultierende Versäumung einer Angabe nicht entgegengehalten werden kann. Objektive
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