Formulardefizite bei der Agrarförderung

Eine defizitäre Abfassung der zu verwendenden amtlichen Formulare und der Ausfüllhinweise für die Beantragung der Festsetzung von Zahlungsansprüchen kann das aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Gebot einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verletzen, und zwar mit der Rechtsfolge, dass einem Antragsteller die aus dieser Verletzung resultierende Versäumung einer Angabe nicht entgegengehalten werden kann. Objektive

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Vertrauensschutz bei der EU-Agrarförderung

Rechtstechnisch wird die Gewährung von Leistungen der EU-Agrarförderung durch zwei Bescheide geregelt: Mit dem Bewilligungsbescheid wird der Höchstbetrag der jährlichen Zuwendung bestimmt. Mit der Auszahlungsmitteilung wird die Höhe der Zuwendung für das jeweilige Kalenderjahr konkretisiert. Bei beiden Regelungen handelt es sich um Verwaltungsakte im Sinne des § 35 Satz 1

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Agrarförderung für Erzeugergemeinschaft

Einen Anspruch auf Agrarförderung hat ausschließlich der jeweilige Erzeuger. Ob eine Erzeugereigenschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder einer ihrer Gesellschafter Erzeuger im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 ist, bestimmt sich maßgeblich danach, wer den landwirtschaftlichen Betrieb tatsächlich betreibt und in eigener Verantwortung geleitet hat. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Juli

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Computerarbeit

Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet XIV

Die rheinland-pfälzischen Empfänger von Agrarförderung für das Jahr 2008 muss die Veröffentlichung der Höhe der Subvention und von Informationen über seine Person hinnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, allerdings mit einer anderen Begründung als bei der Veröffentlichung der Agrarförderungen für 2007. In dem vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall

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Nachrichten

Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet XIII

Agrarsubventionen für das Jahr 2007 dürfen auch für die Landwirte in Rheinland-Pfalz veröffentlicht werden, die Empfänger von Agrarförderung für das Jahr 2007 müssen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz die Veröffentlichung der ihm gewährten EU-Subvention hinnehmen. Der Antragsteller des jetzt vom OVG in Koblenz entschiedenen Falls, ein Inhaber eines landwirtschaftlichen

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