Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, einem Journalisten durch eine einstweilige Anordnung Zugang zur Bundesversammlung zu gewähren. Aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens hat die Präsidentin des Bundestags, die nach Art. 54 Abs. 4 Satz 2 GG in Verbindung mit §§ 1, 8 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG)
Lesen