Bundestag

Journalisten – und der Zugang zur Bundesversammlung

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, einem Journalisten durch eine einstweilige Anordnung Zugang zur Bundesversammlung zu gewähren. Aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens hat die Präsidentin des Bundestags, die nach Art. 54 Abs. 4 Satz 2 GG in Verbindung mit §§ 1, 8 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG)

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Entzug von Journalisten-Akkreditierungen zum Hamburger G20-Gipfel

Der Entzug zweier G20-Akkreditierungen war rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Klagen zweier Journalisten gegen die Bundesregierung wegen des Entzugs ihrer G20-Akkreditierungen stattgegeben. Die beiden klagenden Journalisten erhielten auf ihren Antrag hin Anfang Juli 2017 zunächst personalisierte Akkreditierungsausweise vom Bundespresseamt für den am 7. und 8. Juli 2017 stattfindenden G20-Gipfel

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Akkreditierung von Studiengängen

Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG steht zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegen. Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung darf der Gesetzgeber jedoch nicht weitgehend anderen Akteuren überlassen, sondern muss sie unter Beachtung der Eigenrationalität der Wissenschaft selbst treffen Die betonte das Bundesverfassungsgericht

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Presseakkreditierung zum G8-Gipfel und der frühere Hausfriedensbruch

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf die Klage einer Studentin, die neben dem Studium als freie Fotojournalistin tätig war, festgestellt, dass die Verweigerung ihrer Akkreditierung zum G-8-Gipfel rechtswidrig war. Die Akkreditierung war wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt worden. Der Entscheidung lagen drei Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit Aktionen von Greenpeace im April

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