Ein in einer Stellenausschreibung gefordertes Kriterium der Akkreditierung des Studiengangs bei Bewerbern, die ihren Master an einer Fachhochschule erlangt haben, kann eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG allenfalls bewirken, wenn in der Anwendung des Kriteriums wesentlich mehr
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