Deutsche Bank

Beraterverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern – und ihre mißglückte Umgehung

Die §§ 113, 114 AktG betreffen auch den Fall, dass ein Unternehmen, dessen alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft ist, einen Vertrag zur Beratung in Angelegenheiten der Aktiengesellschaft nicht unmittelbar mit dieser, sondern mit einem Drittunternehmen schließt, welches seinerseits die Aktiengesellschaft berät. Mit dieser Begründung bejahte

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Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Verfassungsbeschwerde aus dem Jahre 2013 zu der Frage, ob die Ausweitung der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen durch § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) vom 23.10.2000 aufgrund der damit bewirkten Abkehr von einer zuvor geltenden Wesentlichkeitsgrenze (Beteiligungen von

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Handelsregisterauszug

Das Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft – und seine Bestellung als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft

Die Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft ist bei der Beschlussfassung über seine Bestellung als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft nach § 181 Fall 1 BGB beschränkt. § 112 Satz 1 AktG ist auf die Bestellung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft nicht anwendbar. Allerdings ist umstritten, ob die Selbstbestellung von

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pxl 20221001 072809735

Aktienrechtliche Sonderprüfung bei einer börsennotierte Aktiengesellschaft – und die amerikanischen Funds

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden einer börsennotierten Aktiengesellschaft stattgegeben, die sich jeweils gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle richteten. Die amerikanischen Funds des Ausgangsverfahrens – drei „Funds“ amerikanischen Rechts mit Sitz in New York – begehrten die Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung bei der Aktiengesellschaft. Das Oberlandesgericht Celle hatte im Jahr 2017

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SAP (Zentrale in Walldorf)

Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) – und die Mitbestimmung

Die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) darf die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht verringern.  Schreibt das nationale Recht für die umzuwandelnde Gesellschaft einen getrennten Wahlgang für die Wahl der von den Gewerkschaften vorgeschlagenen Arbeitnehmervertreter vor, muss eine solche Regelung des Wahlverfahrens

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Frankfurt Skyline

Bekanntmachungen bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen – und der beabsichtigte Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Der Bericht des Vorstands über die beabsichtigte Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG muss nicht entsprechend § 124 Abs. 2 Satz 3 Fall 2 AktG a.F. mit seinem wesentlichen Inhalt bekanntgemacht werden. Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach

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Oberlandesgericht Karlsruhe

Der besondere Vertreter in der AG – und die Honorarklage der von ihm beauftragten Rechtsanwälte

Die einem besonderen Vertreter in § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG zugewiesene Aufgabe, Ersatzansprüche geltend zu machen, umfasst nicht die Befugnis zur Prozessvertretung der Gesellschaft in einem Honorarklageverfahren, das zwischen der Gesellschaft und den in ihrem Namen von dem besonderen Vertreter zum Zweck der Geltendmachung von Ersatzansprüchen hinzugezogenen Rechtsanwälten

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Motorsteuerung

Dieselskandal – die Haftung der Lieferantin der Motorsteuerungssoftware

Durch eine Handlung, die eine Handlungspflicht eines Anderen (hier: Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft) erst begründet, wird regelmäßig nicht schon ihre Verletzung gefördert. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde lag eine Klage von Volkswagen-Aktionären gegen die Softwarelieferantin, die Ersatz des Unterschiedsbetrags zwischen ihren Erwerbsaufwendungen und dem Veräußerungserlös für die Aktien als

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Deutsche Bank

Hauptversammlung – und die von Minderheitsaktionären verlangten Tagesordnungspunkte

Die aufgrund einer gerichtlichen Ermächtigung der Minderheitsaktionäre auf die Tagesordnung zu setzenden Gegenstände müssen bei einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft so rechtzeitig bekanntgemacht werden, dass die Aktionäre ausreichend Zeit haben, sich mit der ergänzten Tagesordnung zu befassen, darüber zu befinden, ob sie an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, und die Teilnahmevoraussetzungen zu

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Frankfurt Skyline

Der angemessene Ausgleich für Minderheitsaktionäre

Der den Minderheitsaktionären gemäß § 304 Abs. 1 AktG zu gewährende angemessene Ausgleich kann anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft bestimmt werden. Dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main lag die Klage mehrerer Minderheitsaktionäre der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG zugrunde. Diese schloss mit der TLG Immobilien AG als herrschender

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Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre – und die Angemessenheit der Barabfindung

Die angemessene Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären nach §§ 327a, 327b AktG kann nach dem Barwert der aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen bestimmt werden, wenn dieser höher ist als der auf den Anteil des Minderheitsaktionärs entfallende Anteil des Unternehmenswerts, der Unternehmensvertrag zum nach §

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Postbank Mannheim

Postbank – und das Übernahmeangebot der Deutschen Bank

Das Oberlandesgericht Köln hat die beiden bei ihm anhängigen Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank (erneut) abgewiesen. Die Kläger sind weitaus überwiegend ehemalige Aktionäre der Postbank, die das freiwillige Übernahmeangebot der Deutschen Bank vom 07.Oktober 2010 in Bezug auf die Aktien zum Preis von 25 Euro je Aktie angenommen

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Betriebliche Übung – und die Vorstandsvergütung

Ein Vorstandsmitglied kann einen Anspruch auf eine Sonderleistung nicht auf eine betriebliche Übung der Aktiengesellschaft stützen. Eine betriebliche Übung begründet für den Vorstand keinen Anspruch, sondern kann nur für die Auslegung seines Anstellungsvertrags von Bedeutung sein. Der Vorstand kann einen Anspruch auf eine Sonderleistung auch nicht aus dem allgemeinen arbeitsrechtlichen

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Die Krankenkassen-Arbeitsgemeinschaft – und die aktienrechtliche Schweigepflicht

Ein Zusammenschluss von Krankenkassen zu einer Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft darf gegenüber aufsichtsbehördlichen Auskunftsverlangen nicht aufgrund aktienrechtlicher Pflichten schweigen. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte eine bundesunmittelbare Betriebskrankenkasse geklagt, ist zusammen mit anderen Krankenkassen Aktionärin einer Aktiengesellschaft war, die als Arbeitsgemeinschaft für die beteiligten Krankenkassen insbesondere

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Formwechsel in eine Societas Europaea (SE) – und das Statusverfahren

Wenn vor der Eintragung einer durch formwechselnde Umwandlung gegründeten, dualistisch aufgebauten Europäischen Gesellschaft (SE) in das Handelsregister ein Statusverfahren eingeleitet worden ist, richtet sich die in diesem Verfahren festzulegende Zusammensetzung des Aufsichtsorgans der SE bei Anwendbarkeit der Auffangregelung über die Mitbestimmung kraft Gesetzes (§§ 34 ff. SEBG) danach, wie der

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Die Unterlassungsklage des Aktionärs – und die Klagefrist

Eine Unterlassungsklage, mit der ein Aktionär einen Eingriff in seine Mitgliedschaftsrechte durch pflichtwidriges Organhandeln abwehren will, ist ohne unangemessene Verzögerung zu erheben. Für die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsbeschlusses zur Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss hat der Bundesgerichtshof bereits geklärt, dass diese ohne unangemessene Verzögerung und mit der dem Aktionär

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Das durch Insolvenzeröffnung unterbrochene Spruchverfahren – und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters

Die Forderung eines gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren auf Ersatz seiner Auslagen und Vergütung ist in einem nach seiner Bestellung über das Vermögen eines Antragsgegners eröffneten Insolvenzverfahren eine Insolvenzforderung. Die Geltendmachung des Anspruchs des gemeinsamen Vertreters der nicht antragstellenden Aktionäre auf Vergütung und Auslagenersatz im Festsetzungsverfahren ist bereits nicht zulässig. Der

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Schmiergeld

Schmiergeldzahlungen, Kick-back-Zahlungen – und die Untreue des Finanzvorstandes

Der Finanzvorstand einer Aktiengesellschaft verletzt seine Treuepflicht dadurch, dass er entgegen der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AktG) sowie unter Verstoß gegen das handelsrechtliche Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchführung (§ 239 Abs. 2 HGB) daran mitwirkt, dass Vermögensgegenstände durch inhaltlich falsche

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Beschwer beim aktionärsrechtlichen Spruchverfahren

Die Zulässigkeit einer vom Landgericht nicht zugelassenen Beschwerde nach § 12 SpruchG setzt voraus, dass der Wert des Beschwerdegegenstands 600 € übersteigt. Ist es aufgrund der Angaben des Beschwerdeführers nicht möglich, das Überschreiten der Mindestbeschwer festzustellen, geht dies zu seinen Lasten. Die Werte mehrerer gegen denselben Beschluss im Spruchverfahren erster

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Oberlandesgericht München

Die Aufsichtspflichten des Aufsichtsrats – und die Selbstbelastungsfreiheit

Der Schadensersatzanspruch einer Aktiengesellschaft gegen ihren Aufsichtsrat scheidet nicht deshalb aus, weil das Aufsichtsratsmitglied sich zur Vermeidung der ihm vorgeworfenen Pflichtverletzung hätte selbst bezichtigen müssen (so aber OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2017 – I-17 U 29/16)). Im Rahmen seiner nachträglichen Überwachungstätigkeit ist der Aufsichtsrat grundsätzlich verpflichtet, Schadensersatzansprüche gegen ein Vorstandsmitglied

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Bestellung eines Sonderprüfers bei einer Aktiengesellschaft

Die auf § 142 Abs. 2 AktG gestützte Bestellung eines Sonderprüfers kann im Regelfall nicht durch eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gestoppt werden. So auch in dem hier entschiedenen Fall aus Wolfsburg: Die Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren satzungsgemäßer Unternehmensgegenstand die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen und Motoren

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Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm

Eine Aktiengesellschaft kann Rückstellungen für Verbindlichkeiten aus einem Aktienoptionsprogramm zugunsten von leitenden Mitarbeitern nicht bilden, wenn die Optionen nur ausgeübt werden können, falls der Verkehrswert der Aktien zum Ausübungszeitpunkt einen bestimmten Betrag (hier: 10 % des Ausübungspreises) übersteigt und/oder wenn das Ausübungsrecht davon abhängt, dass es in der Zukunft zu

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Untreue durch Kreditgewährung – und die strafrechtliche Veranwortung der Bankvorstände

Die Anwendung des Untreuetatbestands ist auf „klare und deutliche“ Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken; gravierende Pflichtverletzungen lassen sich nur dann bejahen, wenn die Pflichtverletzung evident ist. Allerdings liegt bei einem Verstoß gegen § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG stets eine „gravierende“ bzw. „evidente“ Pflichtverletzung im Sinne dieser Rechtsprechung vor.

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Gründungsschwindel bei der Aktiengesellschaft

Die wahrheitswidrige Behauptung des Gründungsaktionärs in dem an das Amtsgericht übersandten Gründungsbericht der Gesellschaft, wonach der Betrag in Höhe von 500.000 € auf dem Konto der Gesellschaft eingezahlt sei und zur freien Verfügung des Vorstands stehe (§ 36 Abs. 2, § 37 Abs. 1 AktG), stellt eine falsche Angabe über

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Kapitalerhöhungsschwindel – und der handelnde Aktionär

Eine Strafbarkeit wegen täterschaftlich begangenen Kapitalerhöhungsschwindels scheidet aus, sofern der handelnde Aktionär weder Mitglied des Vorstands noch des Aufsichtsrats der Gesellschaft war. Möglich ist jedoch die Anstiftung zum Kapitalerhöhungsschwindel (§ 399 Abs. 1 Nr. 4 AktG, § 27 StGB). Bei § 399 Abs.1 Nr. 4 AktG handelt es sich um

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Schreibmaschine

Ausschluss von Minderheitsaktionären – und die Angemessenheit der Barabfindung

Für die Angemessenheit der Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären ist bei Vorliegen eines (Beherrschungs- und) Gewinnabführungsvertrags der auf den Anteil des Minderheitsaktionärs entfallende Anteil des Unternehmenswerts jedenfalls dann maßgeblich, wenn dieser höher ist als der Barwert der aufgrund des (Beherrschungs- und) Gewinnabführungsvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen. Nach §

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Schild

Die abgesagte Hauptversammlung

Die Einberufung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann grundsätzlich von dem Organ, das die Versammlung einberufen hat, wieder zurückgenommen werden. Dass eine Hauptversammlung vom Vorstand aufgrund eines Verlangens von Aktionären gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG einberufen worden ist, ändert an der grundsätzlichen Kompetenz des Vorstands zur Zurücknahme der

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Bücherregal

Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen – und die selbst verursachten Anfechtungsgründe

Die dem Vorstand als Organ wegen seiner Aufgabe, für die Rechtmäßigkeit des Korporationshandelns zu sorgen, im Interesse der Gesellschaft zustehende Anfechtungsbefugnis ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass er die Anfechtbarkeit des Beschlusses mitverursacht hat. Die Anfechtungsbefugnis des Vorstands hinsichtlich der Anfechtung der Beschlüsse folgt aus § 245 Nr. 4, § 278

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Pflichtverletzung – und die Entlastung aufgrund eines Rechtsirrtums

Eine Entlastung aufgrund eines Rechtsirrtums verlangt nicht, dass ein Prüfauftrag ausdrücklich für eine bestimmte Rechtsfrage erteilt wird, sondern nur, dass die Prüfung aus der Sicht des nicht fachkundigen Organs die zweifelhafte Frage umfasst. Von einem Verschulden ist bei Vorliegen einer objektiven Pflichtverletzung grundsätzlich auszugehen. Mangelnde Fähigkeiten und Kenntnisse, die dem

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Beurkundungserfordernisse in der Hauptversammlung einer AG

Wenn auf einer Hauptversammlung ein Beschluss gefasst wird, für den das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt und der damit stets durch eine notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden ist, muss ein anderer, nicht diesen Mehrheitserfordernissen unterliegender Beschluss nicht in der vom Notar aufgenommenen Niederschrift beurkundet sein, sondern genügt dafür

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Archiv

Mehrere gleichzeitige Satzungsänderungen bei einer Aktiengesellschaft

Werden in einem Beschluss mehrere Satzungsänderungen zusammengefasst und ist eine der Satzungsänderungen nichtig, sind die weiteren Satzungsänderungen ebenfalls nichtig, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen den Änderungen gegeben ist. Wenn in einem Antrag zu einem Tagesordnungspunkt wie bei verschiedenen Änderungen der Satzung mehrere Beschlussgegenstände zusammengefasst werden, beurteilt sich die Gesamtnichtigkeit des

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Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand – Beschlussanfechtung und der besondere Vertreter

Der besondere Vertreter kann der Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Verfolgung von Ersatzansprüchen und über seine Bestellung auf Seiten der Gesellschaft als Nebenintervenient beitreten. Der Beitritt ist zulässig, soweit die Kalge die Nichtigerklärung des Beschlusses über die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen und die Bestellung des Rechtsbeschwerdeführers zum besonderen Vertreter verfolgt.

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Nebenintervenienten bei der Beschlussanfechung – und die Kostenverteilung

Ein Aktionär, der sich an einem von anderen Aktionären gegen die beklagte Gesellschaft geführten Anfechtungsrechtsstreit auf Seiten der Kläger als Nebenintervenient beteiligt, ist im Hinblick auf die sich aus § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG ergebende Rechtskrafterstreckung und Gestaltungswirkung eines stattgebenden Anfechtungsurteils nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als

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Erwerb eigener Aktien – und die Befristung

Ein Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien muss eine Frist zur Geltungsdauer der Ermächtigung festlegen. Ein Ermächtigungsbeschluss, der keine konkrete Frist enthält, ist nach § 241 Nr. 3 AktG nichtig, weil die Vorschrift des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

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Die im Vertrag nicht angegebene Vertretungsregelung – und die erforderliche Schriftform

Enthält das Rubrum eines mit einer Aktiengesellschaft abgeschlossenen Mietvertrags oder eines Nachtrags keine Angaben über die Vertretungsregelung der Gesellschaft, ist die Schriftform des Vertrags auch dann gewahrt, wenn nur ein Vorstandsmitglied ohne Vertretungszusatz unterzeichnet hat. Der Mietvertrag wahrt daher auch in diesem Fall die für die wirksame Vereinbarung einer Laufzeit

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Schreibmaschine

Die Hauptversammlung im Ausland

Durch die Satzung kann ein Hauptversammlungsort im Ausland bestimmt werden. Die Zulässigkeit einer Satzungsregelung zum Hauptversammlungsort folgt aus § 121 Abs. 5 AktG. Für die Organisation und den Ablauf der Hauptversammlung gelten nach Art. 53 SE-VO unbeschadet der Bestimmungen des 4. Abschnitts der SE-VO die im Sitzstaat der SE für

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Schreibblock

Der vom Satzungssitz abweichende Hauptversammlungsort

Die vom Satzungssitz oder – bei börsennotierten Gesellschaften – von einem deutschen Börsensitz abweichende Bestimmung eines Versammlungsorts in der Satzung muss eine sachgerechte, am Teilnahmeinteresse der Aktionäre ausgerichtete Vorgabe enthalten, die das Ermessen des Einberufungsberechtigten bindet. Eine Satzungsbestimmung, die dem Einberufungsberechtigten die Auswahl unter einer großen Zahl geographisch weit auseinanderliegender

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