Justizzentrum Bremen

Der Notvorstand für eine Aktiengesellschaft

Im Vordergrund der vom Gericht bei der Bestellung eines Notvorstandes zu treffenden Auswahlentscheidung steht der Zweck, die Funktionsfähigkeit und den Geschäftsbetrieb des führungslosen Unternehmens aufrecht zu erhalten. Deshalb kann die Auswahlentscheidung auch darauf gestützt werden, dass der bisherige Vorstand aufgrund

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pxl 20221001 072809735

Aktienrechtliche Sonderprüfung bei einer börsennotierte Aktiengesellschaft – und die amerikanischen Funds

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden einer börsennotierten Aktiengesellschaft stattgegeben, die sich jeweils gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle richteten. Die amerikanischen Funds des Ausgangsverfahrens – drei „Funds“ amerikanischen Rechts mit Sitz in New York – begehrten die Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung

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Die Krankenkassen-Arbeitsgemeinschaft – und die aktienrechtliche Schweigepflicht

Ein Zusammenschluss von Krankenkassen zu einer Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft darf gegenüber aufsichtsbehördlichen Auskunftsverlangen nicht aufgrund aktienrechtlicher Pflichten schweigen.

In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte eine bundesunmittelbare Betriebskrankenkasse geklagt, ist zusammen mit anderen Krankenkassen Aktionärin einer

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Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm

Eine Aktiengesellschaft kann Rückstellungen für Verbindlichkeiten aus einem Aktienoptionsprogramm zugunsten von leitenden Mitarbeitern nicht bilden, wenn die Optionen nur ausgeübt werden können, falls der Verkehrswert der Aktien zum Ausübungszeitpunkt einen bestimmten Betrag (hier: 10 % des Ausübungspreises) übersteigt und/oder wenn

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