Steuerhinterziehung mit Cum-Ex-Geschäften

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit „Cum-Ex-Geschäften“ bestätigt.

Das Landgericht Wiesbaden hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt

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Amts- und Landgericht Bonn

8 Jahre für den Cum-Ex-Initiator

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den „Ideengeber“ und „Initiator“ der Cum-Ex-Geschäften eines Hamburger Privatbankhauses bestätigt.

Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach

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Bundesfinanzministerim (Detlev-Rohwedder-Haus)

„Cum-Ex“ – und keine Auskünfte für die Presse

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Beschwerdeverfahren zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit der „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“ entschieden.

Im ersten Fall  hat das Oberverwaltungsgericht den Auskunftsanspruch eines Journalist gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zu der Frage verneint, wann und durch wen Informationen, die

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Cum-ex-Geschäfte

„Cum-ex-Geschäfte“ begründen kein wirtschaftliches Eigentum des Anteilserwerbers.

Mit dieser Entscheidung hat jetzt der Bundesfinanzhof die vieldiskutierte Rechtsfrage der „Cum-ex-Geschäfte“, also dem Handel von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, beantwortet. Damit hat der Bundesfinanzhof auch

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