Geldscheine

Ausgeschlossene Minderheitsaktionäre und die angemessene Barabfindung

Eine Bemessung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre allein anhand der gezahlten Vorerwerbspreise ist nicht sachgerecht. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Dyckerhoff AG um 4,92 € auf 52,08 € je Aktie erhöht. Die damalige Mehrheitsaktionärin

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Die Nutzung der Ferienwohnung durch den Aktionär

Bei Ferienwohnungen, die eine AG verwaltet und nach einem speziell entwickelten Punkte- und Reservierungssystem an ihre Aktionäre überlässt, kommt es zu Einkünften aus Kapitalvermögen, deren Höhe sich nach dem Mietpreis für vergleichbare Ferienobjekte richtet. So das Finanzgericht Münster in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der sich mit seiner Klage

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HRE – Kapitalerhöhung

Durch den Beschluss der Hauptversammlung der HRE über die Kapitalerhöhung sind die Aktionäre weder enteignet worden noch liegt eine unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts der Aktionäre vor. Das Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz selbst ist weder ein nach dem Grundgesetz unzulässiges Einzelfallgesetz noch hat es automatisch zum Ausschluss des Bezugsrechts geführt. Auch die mit dem

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Bundesfinanzhof (BFH)

Ausgleichszahlungen an außen stehende Anteilseigner

In seinem – vertritt der Bundesfinanzhof die Auffassung, dass eine Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen außen stehenden Aktionär der beherrschten Gesellschaft der steuerrechtlichen Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages entgegensteht, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher Ausgleich in jener Höhe vereinbart wird, um die der hypothetische Gewinnanspruch des Außenstehenden

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Meinungsfreiheit für Aktionäre

Auch Aktionäre und die Sprecher kritischer Aktionärsvereinigungen können sich bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden auf die Meinungsfreiheit berufen. Um das festzustellen bedurfte es – aufgrund gewisser „Besonderheiten“ der Hamburger Rechtsprechung – freilich dreier Instanzen. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit klagte ein Großunternehmen der Stuttgarter

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Alles neu macht der September

Beim Bundestag naht das Ende der Wahlperiode und damit steigt auch wieder die „Produktivität“ des Gesetzgebers. Und so sind zum Monatswechsel eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft getreten wie sonst meist nur zum Jahreswechsel. Zum heutigen 1. September 2009  treten – ohne Anspruch auf Vollständigkeit –  in Kraft: Im Familien-

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ARUG

Zum 1. September ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in Kraft getreten. Für Aktionäre soll dadurch sowohl die Information wie auch die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken soll das Gesetz die Präsenz von Aktionären in der Hauptversammlung erhöhen. Gleichzeitig will das ARUG

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Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre in der Organschaft

Die Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen außenstehenden Aktionär der beherrschten Gesellschaft steht der körperschaftsteuerrechtlichen Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages entgegen, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher Ausgleich in jener Höhe vereinbart wird, um die der hypothetische Gewinnanspruch des Außenstehenden ohne die Gewinnabführung den Festbetrag übersteigen würde. Die Änderung

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Mindestausgabebetrag

§ 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG ist teleologisch reduzierend dahin auszulegen, dass im Fall einer bedingten Kapitalerhöhung gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach § 221 Abs. 2 AktG die Feststellung eines Mindestausgabebetrages der Bezugsaktien oder

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Oberlandesgericht München

Vorstandsgehälter

Heute ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden, es wird daher morgen in Kraft getreten. Durch die neuen Regelungen, die auf eine „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung zurück gehen, sollen unter anderem bei der Festsetzung der Vergütung von Vorständen künftig verstärkt Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gesetzt

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Ohne Rechte, aber nicht rechtslos

Der temporäre Verlust der Rechte eines Aktionärs gemäß § 20 Abs. 7 AktG lässt das Verbot eines Rechtsmissbrauchs der übrigen Aktionäre ihm gegenüber unberührt. Der temporäre Rechtsverlust gemäß § 20 Abs. 7 AktG erstreckt sich nicht auf die Anfechtungsbefugnis nach § 245 Nr. 3 AktG, wenn die gemäß § 20

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Aktenwagen

ARUG – Die neue Reform des Aktienrechts

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) verabschiedet. Aktionäre sollen dadurch  künftig durch die Aktiensgesellschaft besser informiert und ihnen die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken will das Gesetz die Präsenz von Aktionären in der Hauptversammlung erhöhen. Das ARUG erschwert rebellischen

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Telekom-Börsengang und US-Sammelklage

Die Deutsche Telekom AG kann von der Bundesrepublik Deutschland und der Kreditanstalt für Wiederaufbau keinen Ersatz für die auf die US-Sammelklage gezahlte Vergleichssumme verlangen. Das Oberlandesgericht Köln wies jetzt die Klage der Deutschen Telekom AG gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf Zahlung von 112.585.552,79 € in

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Mehrzuteilungsoption beim Börsengang

Eine Mehrzuteilungsoption (sog. Greenshoe-Option) kann den Konsortialbanken bei einem Börsengang nicht nur im Wege der sog. Aktienleihe durch Altaktionäre, sondern, wie der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt hat, gleichermaßen von der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung eingeräumt werden. Die Beschaffung der für eine solche marktübliche Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) erforderlichen neuen Aktien kann auch im

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Squeeze-Out per Wertpapierdarlehen

Die Beschaffung der für einen Squeeze-out gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG erforderlichen Kapitalmehrheit von 95 % auf dem Wege eines Wertpapierdarlehens (§ 607 BGB) ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich kein zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Übertragungsbeschlusses führender Rechtsmissbrauch. Das gilt auch dann, wenn

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Bundesverwaltungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Die von einem Aktionär einer deutschen Großbank erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen und den Beschwerdeführer zunächst auf den Rechtsweg vor die Fachgerichte verwiesen. Der Beschwerdeführer ist Aktionär einer deutschen Großbank. Einer Pressemitteilung des Unternehmens zufolge beabsichtigt der Finanzmarktstabilisierungsfonds, der betreffenden Bank 10 Milliarden

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Vorstandsdoppelmandate

Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen den Gesellschaftern des Gruner+Jahr-Verlags hatte der Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit sogenannter Vorstandsdoppelmandate bei einer AG & Co.KG zu entscheiden. Konkret ging es um die Frage, ob ein Vorstandsvorsitzende der Komplementär-AG einer AG & Co. KG gegen den Willen des Minderheitsgesellschafters auch in den Vorstand des

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Hauptversammlungsprotokoll und Hauptversammlungsbeschlüsse

Jetzt schreibt der durch seinerzeitige Äußerungen des damaligen Vorstandssprechers der Deutschen Bank über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Unternehmen ausgelöste Streit zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank doch noch „Rechtsgeschichte“, wenn auch auf einem „Nebenkriegsschauplatz“. Der Bundesgerichtshof hatte jetzt über die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen des Medienunternehmers Dr. Leo Kirch sowie zweier

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Schadensersatzpflicht des Kleinaktionärs für missbräuchliche Anfechtungsklage

Ein Aktionär kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er eine unberechtigte Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft erhebt. Mit dieser Begründung wies jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt die Berufung eines solchen Aktionärs gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main zurück. Der Kläger hielt als Kleinaktionär 47 Aktien mit einem damaligen Börsenwert von 12

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Schutzgemeinschaftsvertrag unter Aktionären

Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer als Innen-GbR ausgestalteten Schutzgemeinschaft, nach der die Konsortialmitglieder ihr Stimmrecht aus den von ihnen gehaltenen Aktien oder sonstigen Beteiligungen an bestimmten Kapitalgesellschaften auch bei dort einer qualifizierten Mehrheit bedürftigen Beschlüssen so auszuüben haben, wie das jeweils zuvor in dem Konsortium mit einfacher Mehrheit beschlossen wurde,

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Bundesverwaltungsgericht

Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vorgelegt. Hierin sind insbondere folgende neuen Regelungen enthalten: Maßnahmen gegen “missbräuchliche Aktionärsklagen” Zur Bekämpfung vermeintlich missbräuchlicher Aktionärsklagen wurde bereits durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und zur Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) ein Freigabeverfahren bei der Anfechtungsklage eingeführt. Dieses Freigabeverfahren soll

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Risikobegrenzungsgesetz

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines „Risikobegrenzungsgesetzes“ steht jetzt zur Beratung im parlamentarischen Verfahren an. Mit einer Reihe von Maßnahmen soll der Entwurf die Transparenz verbessern und Finanzinvestoren von unerwünschten Aktionen abhalten. Er flankiert das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen, dessen Entwurf die Bundesregierung bereits im August beschlossen

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