HRE – Kapitalerhöhung

Durch den Beschluss der Hauptversammlung der HRE über die Kapitalerhöhung sind die Aktionäre weder enteignet worden noch liegt eine unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts der Aktionäre vor.

Das Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz selbst ist weder ein nach dem Grundgesetz unzulässiges Einzelfallgesetz noch hat es

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Bundesfinanzhof (BFH)

Ausgleichszahlungen an außen stehende Anteilseigner

In seinem – vertritt der Bundesfinanzhof die Auffassung, dass eine Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen außen stehenden Aktionär der beherrschten Gesellschaft der steuerrechtlichen Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages entgegensteht, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher Ausgleich in jener

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Meinungsfreiheit für Aktionäre

Auch Aktionäre und die Sprecher kritischer Aktionärsvereinigungen können sich bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden auf die Meinungsfreiheit berufen. Um das festzustellen bedurfte es – aufgrund gewisser „Besonderheiten“ der Hamburger Rechtsprechung – freilich dreier Instanzen.

In dem

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Alles neu macht der September

Beim Bundestag naht das Ende der Wahlperiode und damit steigt auch wieder die „Produktivität“ des Gesetzgebers. Und so sind zum Monatswechsel eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft getreten wie sonst meist nur zum Jahreswechsel. Zum heutigen 1. September 2009  treten

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ARUG

Zum 1. September ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in Kraft getreten. Für Aktionäre soll dadurch sowohl die Information wie auch die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken soll das Gesetz die Präsenz

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Mindestausgabebetrag

§ 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG ist teleologisch reduzierend dahin auszulegen, dass im Fall einer bedingten Kapitalerhöhung gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach § 221

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Aktenwagen

ARUG – Die neue Reform des Aktienrechts

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) verabschiedet. Aktionäre sollen dadurch  künftig durch die Aktiensgesellschaft besser informiert und ihnen die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken will das Gesetz die Präsenz

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Telekom-Börsengang und US-Sammelklage

Die Deutsche Telekom AG kann von der Bundesrepublik Deutschland und der Kreditanstalt für Wiederaufbau keinen Ersatz für die auf die US-Sammelklage gezahlte Vergleichssumme verlangen. Das Oberlandesgericht Köln wies jetzt die Klage der Deutschen Telekom AG gegen die Bundesrepublik Deutschland und

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Mehrzuteilungsoption beim Börsengang

Eine Mehrzuteilungsoption (sog. Greenshoe-Option) kann den Konsortialbanken bei einem Börsengang nicht nur im Wege der sog. Aktienleihe durch Altaktionäre, sondern, wie der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt hat, gleichermaßen von der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung eingeräumt werden.

Die Beschaffung der für eine

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Vorstandsdoppelmandate

Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen den Gesellschaftern des Gruner+Jahr-Verlags hatte der Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit sogenannter Vorstandsdoppelmandate bei einer AG & Co.KG zu entscheiden. Konkret ging es um die Frage, ob ein Vorstandsvorsitzende der Komplementär-AG einer AG & Co. KG

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Schutzgemeinschaftsvertrag unter Aktionären

Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer als Innen-GbR ausgestalteten Schutzgemeinschaft, nach der die Konsortialmitglieder ihr Stimmrecht aus den von ihnen gehaltenen Aktien oder sonstigen Beteiligungen an bestimmten Kapitalgesellschaften auch bei dort einer qualifizierten Mehrheit bedürftigen Beschlüssen so auszuüben haben, wie das

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Bundesverwaltungsgericht

Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vorgelegt. Hierin sind insbondere folgende neuen Regelungen enthalten:

Maßnahmen gegen “missbräuchliche Aktionärsklagen”

Zur Bekämpfung vermeintlich missbräuchlicher Aktionärsklagen wurde bereits durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und zur Modernisierung des Anfechtungsrechts

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Risikobegrenzungsgesetz

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines „Risikobegrenzungsgesetzes“ steht jetzt zur Beratung im parlamentarischen Verfahren an. Mit einer Reihe von Maßnahmen soll der Entwurf die Transparenz verbessern und Finanzinvestoren von unerwünschten Aktionen abhalten. Er flankiert das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen

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