Zum 1. September ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in Kraft getreten. Für Aktionäre soll dadurch sowohl die Information wie auch die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken soll das Gesetz die Präsenz
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