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Hamburger Beamtenbesoldung

Die Beamtenbesoldung in Hamburg nach der Besoldungsgruppe A 13 war im Jahr 2022 für einen Teil der Hamburger Beamtinnen und Beamten nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hamburg nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. 

So hat das Verwaltungsgericht Hamburg eine auf

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Sächsische Beamtenbesoldung – und das Abstandsgebot

Das Abstandsgebot stellt einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar, der in enger Anbindung zum Alimentationsprinzip und zum Leistungsgrundsatz steht.

Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht

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Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter

Ein Zuschlag i.H.v. 5 % der Vollzeitbesoldung, mindestens aber 150 € monatlich, für niedersächsische Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch zeitanteilig Dienst leisten (begrenzte Dienstfähigkeit), ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf das Alimentationsprinzip, Art. 33 Abs. 5

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Altersabhängige Beamtenbesoldung

Mehrere Klagen von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung waren letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht nur in geringem Umfang erfolgreich.

Beamte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung, weil die Höhe ihrer Bezüge entgegen den Vorgaben der „Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung

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Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter

Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) und der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbieten es, begrenzt dienstfähige Beamte wie teilzeitbeschäftigte Beamte zeitanteilig zu besolden. Geboten ist eine Orientierung an der Besoldung für Vollzeitbeschäftigte. Allerdings darf der Normgeber

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