Geschützte Spirituosenbezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ und „Whiskey“ dürfen bei der Kennzeichnung und Aufmachung nahezu alkoholfreier Getränke nicht verwendet werden, wenn die Produkte die unionsrechtlichen Anforderungen der jeweiligen Spirituosenkategorie nicht erfüllen. Das Verbot lässt sich auch nicht durch klarstellende Zusätze wie
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Zu Fuß, mit der Pferdekutsche, dem Planwagen oder auch mit dem Fahrrad sind sie unterwegs – nur der Alkohol





























