Bamberg

Steh-Bier-Verbot in Bamberg

Das Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke als notwendige Schutzmaßnahme kann voraussichtlich auf das Infektionsschutzgesetz(IfSG) gestützt werden.

Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass das von der Stadt Bamberg verhängte Verbot

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Lärm auf dem Weinfest

Wird der für die Zeit bis 22:00 Uhr geltende Lärmgrenzwert durch den Weinausschank auf einem Weinfest nicht überschritten und führt diese Weinfest nicht zu einer nennenswerten Erhöhung des KFZ-Verkehrs, liegt keine unzumutbare Lärmimmission vor.

So das Verwaltungsgericht Berlin in dem

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Getränkeausschank in Hessischen Raucherräumen

In Hessen ist es nicht rechtswidrig, in abgetrennten, gekennzeichneten Raucherräumen von Diskotheken Getränke auszuschenken.

So entschied jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf die Klage einer Betreibergesellschaft von Diskotheken, in denen abgetrennte Raucherräume eingerichtet waren, deren Grundflächen weniger als 30 % der

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