Bei einem alkoholkranken Berufskraftfahrer, der unter Alkholeinfluss einen Unfall verursacht, ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses dann nur möglich, wenn anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit seinen arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht nachkommen kann. Hieran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer
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