Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nach § 24 Abs. 2 der 11. BayIfSMV bayernweit geltende Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Damit hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg gegen das landesweite Alkoholverbot stattgegeben. Die
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