Scheidung

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten – im Trennungsjahr

Steuerpflichtige, die als Ehegatten nach §§ 26, 26a EStG einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung zeitanteilig in Anspruch nehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, insbesondere nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen, in § 24b Abs.

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Verwitwete Alleinerziehende – und der Splittingtarif

Die Besteuerung (verwitweter) Alleinerziehender nach dem in § 32a Abs. 1 EStG normierten Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Das zu versteuernde Einkommen unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen ist grundsätzlich der tariflichen Einkommensteuer (§ 32a Abs. 1 EStG) -sog. Grundtarif- zu unterwerfen. Die tarifliche

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

§ 24b Abs. 1 Satz 2 EStG vermutet unwiderlegbar, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört. Die Meldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden begründet mithin eine unwiderlegbare Vermutung für die Haushaltszugehörigkeit des Kindes, so dass bei Vorliegen der weiteren

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Verwitwete Alleinerziehende und das Ehegattensplitting

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist die Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem Anwendungsbereich des Ehegattensplittings nach § 32a Abs. 5 EStG nicht ernstlich zweifelhaft. Prüfungsmaßstab für den Vergleich der steuerlichen Behandlung von alleinstehenden Eltern mit Kindern und Ehepaaren mit –oder ggf. auch ohne– Kindern ist in erster Linie Art.

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Zweitwohnungssteuer für Alleinerziehende

Die in § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG unter bestimmten Voraussetzungen für Zweitwohnungen von Ehegatten oder Lebenspartnern vorgesehene Steuerbefreiung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer ist auf Zweitwohnungen Alleinerziehender nicht entsprechend anwendbar. Zweitwohnungsteuer in Hamburg Nach § 1 HmbZWStG unterliegt das Innehaben einer Zweitwohnung in der Freien und Hansestadt Hamburg der

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