Die Frage, ob die Besteuerung (verwitweter) Alleinerziehender nach dem Grundtarif gemäß § 25 EStG ‑anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif gemäß §§ 26, 26b EStG- als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz (der Ehe und) der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG bzw. als Verstoß gegen das Grundrecht auf gleichmäßige Besteuerung
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