Auslegung einer Vertragsstrafenregelung im Formulararbeitsvertrag

Zwar sind Vertragsstrafenabreden in Formularverträgen nach § 309 Nr. 6 BGB generell unzulässig, in formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aber aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB deren grundsätzliche Zulässigkeit. Dabei ist allerdings zum Schutz des Arbeitnehmers ein strenger Maßstab anzulegen. Nach

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Vertragsstrafenversprechen im Formulararbeitsvertrag

Ein in einem vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsvertrag enthaltenes Vertragsstrafenversprechen, worin sich der Arbeitnehmer für den Fall, dass er den Arbeitsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet, verpflichtet, als Vertragsstrafe für jeden Tag der vorzeitigen Beendigung einen Betrag in Höhe des durchschnittlichen Tagesverdienstes der letzten drei Monate, höchstens jedoch bis zu einem

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