Die Bankklausel in einem Preis- und Leistungsverzeichnis, nach der bei Anschaffungsdarlehen eine Bearbeitungsgebühr von 2% aus dem Darlehensbetrag, mindestens jedoch 50,00 € von der Bank erhoben werden, ist gegenüber Verbrauchern unwirksam. So verurteilte jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Bank es zu unterlassen, für Bankgeschäfte mit privaten Kunden in ihrem Preis-
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