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Corona – und die Einschränkungen beim Breitensport

Die Sonderregelungen für den Spitzen- und Profisport in der Coronaschutzverordnung verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrund­satz. Daher sind die in der Verordnung geregelten Einschränkungen im Breiten- und Freizeitsport voraussichtlich rechtmäßig. So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages entschieden, mit dem der in Düsseldorf

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Schule

Corona – und der eingeschränkte Schulbetrieb

Die Schließung von Schulen ist im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich als Möglichkeit vorgesehen. Beeinträchtigungen in der grundrechtlich geschützten Berufsausübung (Art. 12 GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sind hinzunehmen. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag einer Mutter und ihres Sohnes

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Schleswig-holsteinisches Gefahrhundegesetz

Nach der Bestimmung des § 3 Abs. 3 Nr. 4 des schleswig-holsteinischen Gefahrhundegesetzes gelten Hunde als gefährlich, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein. Diese Regelung des § 3 Abs. 3 Nr. 4 GefHG hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig in zwei jetzt

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