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Auf dem Prügelbalken verletzt

Wird auf einem Volksfest jemand beim Spiel „Prügelbalken“ verletzt, handelt es sich um einen tragischen Unfall, bei dem sich das allgemeine Lebensrisiko realisiert hat. Eine jeden Unfall ausschließende Verkehrssicherheit lässt sich nicht erreichen.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Landgericht

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Stolpern als Lebensrisiko

Wer über eine kleine Unebenheit auf dem Gehweg stolpert, kann für die hierbei entstandenen Schäden nicht nicht die Stadt haftbar machen.

So hat das Landgericht Magdeburg jetzt im Fall einer 69-jährigen Frau entschieden, die von der Stadt Magdeburg keinen Schadensersatz

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