Die Schließung eines Eiscafés zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ist rechtmäßig. So hat das Verwaltungsgericht Minden in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages gegen eine Allgemeinverfügung entschieden. Den Antrag hat der Betreiber eines Eiscafés gestellt. Dabei handelt es sich um ein Eiscafé mit Sitzgelegenheiten. Es werden aber auch Speisen
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