Nutzungsrechte eines Grundstückseigentümers an grundeigenen Bodenschätzen können nicht Gegenstand von der Grundstücksrestitution getrennter vermögensrechtlicher Rückübertragungsansprüche sein. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall eines ehemaligen mecklenburgischen landwirtschaftlichen Gutes entschieden. Dessen Eigentümer, ein jüdischer Landwirt, hatte sein Gut, auf dem sich auch eine Kiesgrube befand, 1934 zur Vorbereitung seiner
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