Am 1. Januar 2015 tritt die „Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ in Kraft. Die neue Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2017. Zudem wird ab dem 1. Oktober 2015 der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet. Die Verordnung erfasst damit ab dem Jahreswechsel
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