Der Arbeitgeber war grundsätzlich nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer wegen Nichtvorlage eines Nachweises iSd. § 20a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 IfSG aF eine Abmahnung zu erteilen.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten Arbeitnehmerin und Arbeitgeben über restliche
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