Altenpflegehelferin mit Hepatitis-B

Die Tätigkeit als Pflegehelferin in einem Altenpflegeheim birgt keine besondere Infektionsgefahr, so dass die Anerkennung einer Hepatitis-B-Erkrankung als Berufskrankheit (BK 3101) nicht möglich ist.

So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall einer Klägerin, die von 1988 an

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Betreuungskraft in einer Seniorenwohnanlage

Wird die Betreuungskraft in einer Seniorenwohnanlage von dem Wohnungsbauunternehmen beauftragt und erbringt sie ihre Leistungen nach Maßgabe des zwischen dem Wohnungsbauunternehmen und den Bewohnern geschlossenen Miet- und Betreuungsvertrages, handelt es sich hierbei nicht um eine im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit

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