Die kostenintensive Zahnbehandlung

Hätte sich ein Patient bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten gegen die gewählte Zahnbehandlung entschieden, muss die Zahnbehandlung nicht bezahlt werden.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall den geltend gemachten Honoraranspruch der für

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Laserbehandlung gegen übermäßigen Haarwuchs

Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine dauerhafte Haarentfernung durch eine Laserbehandlung, da diese Laserbehandlung eine „neue Methode“ im Sinne des Krankenversicherungsrechtes ist und mit der Nadelepilation eine wirksame Behandlungsmethode zur Verfügung steht.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht

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