Kundenkarten

Rabatt nur über die Kundenkarte!

Rabattaktionen über eine Kundenkarte stellen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar.

So hat aktuell das Oberlandesgericht Hamm die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband

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Bundesarbeitsgericht

Sozialauswahl – und der "rentennahe" Arbeitnehmer

Im Rahmen der sozialen Auswahl darf bei der Gewichtung des Kriteriums „Lebensalter“ zu Lasten des Arbeitnehmers die Möglichkeit berücksichtigt werden, spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende des Arbeitsverhältnisses entsprechend der jeweiligen rentenversicherungsrechtlichen Vorgaben die Regelaltersrente

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Schwerbehindertenausweis

Sozialplan – und der Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Es verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Betriebsparteien in einem Sozialplan grundsätzlich die Gewährung eines zusätzlichen Abfindungsbetrags zum Ausgleich der durch eine Schwerbehinderung bedingten wirtschaftlichen Nachteile infolge des Arbeitsplatzverlusts vorsehen, dessen Zahlung aber wegen einer im Sozialplan vorgesehenen Höchstbetragsregelung

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Party

Zu alt für die Party

Der Vertrag über den Zutritt zu einer Open-Air-Party ist kein Massengeschäft, für das der Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eröffnet wäre.

in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wollte der seinerzeit 44-jährige Kläger im August 2017 ein von der Beklagten veranstaltetes

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Altersabhängige Schichtfreizeittage

Beruht die altersdiskriminierende Wirkung einer Regelung ausschließlich auf einer Altersstaffelung, kann der Gleichbehandlungsgrundsatz nur dadurch gewahrt werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie den Angehörigen der privilegierten Gruppe. Die begünstigende Regelung bleibt das einzig gültige

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