Einem Schiedsrichter steht nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, wenn er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden ist. Der DFB hat die Hoheit über den Arbeitsmarkt und den Einsatz von Schiedsrichtern
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