Nach § 6 Abs. 1 des Tarifvertrags zur Förderung von Altersteilzeitarbeit verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KonzernAtzTV) in der ab 01.07.2004 geltenden Fassung erhält ein Arbeitnehmer, der zum Endes des Altersteilzeitverhältnisses das 63. Lebensjahr vollendet hat, eine Abfindung in Höhe von von 6.000, 00 Euro. Die Abfindung dient nach §
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