Sieht ein Altersteilzeit-Tarifvertrag eine betriebsbezogene Überlastquote vor, können bei deren Berechnung auch Beschäftigte zu berücksichtigen sein, die nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen oder deren Altersteilzeitvertrag auf einer anderen Grundlage geschlossen wurde.
Danach ist durch Auslegung der maßgeblichen
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