Selbständige können in der Summe 24 % ihres Bruttoeinkommens des jeweiligen Jahres für die Altersvorsorge aufwenden und damit soweit eine solche Vorsorge tatsächlich betrieben wird von ihrem unterhaltsrelevanten Einkommen absetzen. Im Rahmen der Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigte Tilgungsleistungen sind auf diese Altersvorsorgequote nicht anzurechnen. Nicht rentenversicherungspflichtige
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